Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Allgemeine Einreiseregeln für Deutschland
Für die Einreise nach Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum. Bestimmte Staatsangehörige, wie EU-Staatsangehörige, können auch ohne Visum einreisen.
Für die Erteilung eines Visums ist in einigen Fällen eine Verpflichtungserklärung erforderlich.
Anmeldung der Wohnung
In Deutschland gilt die allgemeine Meldepflicht. Bitte melden Sie sich nach Bezug Ihrer Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde an.
Weitere Informationen rund um Ihren Umzug finden Sie hier: |
Aufenthalt in Deutschland
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Diese werden als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium im Scheckkartenformat ausgestellt.
Es gibt unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln:
Aufenthaltstitel können zu unterschiedlichen Zwecken erteilt und verlängert werden.
Die folgende Aufstellung ist nicht abschließend, im Einzelfall kann auch zu anderen Zwecken ein Aufenthaltstitel ausgestellt werden: |
Ein Aufenthaltstitel muss neu ausgestellt werden, wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde oder die technische Kartennutzungsdauer abgelaufen ist.
Aufenthalt im Ausland
Durch einen längeren Auslandsaufenthalt kann Ihr Aufenthaltstitel erlöschen. Bitte informieren Sie sich vorher bei der Abteilung für Zuwanderung und Integration und lassen sich gegebenenfalls eine Bescheinigung ausstellen, die das verhindert.
Eine Schülersammelliste kann Schülern ohne Pass oder Aufenthaltstitel die Teilnahme an einer Klassenfahrt ermöglichen.
EU-Staaten, Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz
EU-Bürgerinnen und Bürger, Staatsangehörige der EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Lichtenstein) sowie Staatsangehörige der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufhalten zu können. Als Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht genügen ein gültiges Ausweisdokument und eine Meldebescheinigung. Schweizer können sich auch eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen.
Integration
Ziel ist die Integration von ausländischen Staatsangehörigen in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland.
Die persönlichen Eingliederungsbemühungen werden durch den Integrationskurs unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist, die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländische Mitbürger sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Individuelle Unterstützung und Beratung erhalten Sie bei folgenden Beratungsstellen:
Einbürgerung
Hier finden Sie Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer/Innen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten: |
Ausländischer Führerschein
Asylverfahren
Politisch Verfolgte haben in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und sich einem Asylverfahren unterziehen.
Ausländerbeirat
Der Ausländerbeirat berät Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und Kommissionen in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und kann eigene Anträge in die Ausschüsse einbringen.
Weitere Informationen
Die Broschüre, die im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestaltet wurde, gibt zahlreiche Tipps, die den Alltag erleichtern:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne über die Behördennummer (0561) 115 an uns.