Anmeldung nach dem Meldegesetz

Wenn Sie eine Wohnung in Kassel beziehen, müssen Sie sich spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug anmelden.

Sie ziehen nach Kassel?
Dann müssen Sie sich nach spätestens zwei Wochen anmelden.
Das müssen Sie selber machen.
Bei Familien kann es eine Person machen.
Die Person muss alle Ausweise von den Familien-Mitgliedern mitbringen.
Für Familien-Mitglieder, die schon 18 Jahre oder älter sind, muss die Person auch eine Vollmacht mitbringen.
Bitte bringen Sie auch eine Bestätigung von Ihrem Vermieter mit.
Die Bestätigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Wenn Sie in ein eigenes Haus ziehen, dann füllen Sie die Bestätigung bitte selber aus.

Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
Dann muss das eine andere Person machen.
Diese Person heißt: Bevollmächtigter.

Das muss der Bevollmächtigte mitbringen:

  • Vollmacht mit Ihrer Unterschrift
  • Melde-Schein mit Ihrer Unterschrift
  • Ausweise von Ihnen
  • Ausweis vom Bevollmächtigten

Jugendliche unter 17 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, mit der Sie zusammen ziehen.

Benötigte Dokumente

  • Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen (denken Sie auch an Ihren Reisepass, sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen.
  • Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit.
  • bei Verheirateten die Eheurkunde im Original
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil im Original
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde im Original
Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.

Ausnahmen

Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Bonn.
Dann müssen Sie sich nicht anmelden.

Formulare

Termine reservieren

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Das ist ein Papier vom Vermieter.
Darin steht:
Diese Person ist in einem Miets-Haus eingezogen.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.