Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung informiert die Stadt Kassel über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung sowie die Verwendung personenbezogener Daten.

Die Stadt Kassel (im Folgenden „wir“) nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang. Welche Daten von uns erhoben und verarbeitet werden, richtet sich nach der betroffenen Leistung und dem Zweck für den die Daten benötigt werden.

Durch neue Online-Dienste und die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Webseite ergeben sich häufig Änderungen an dieser Datenschutzerklärung. Daher empfehlen wir, die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen erneut durchzulesen.

Kontakt

Verantwortliche Stelle

Bei Fragen können Sie sich direkt an die Stadtverwaltung Kassel wenden. Sie erreichen uns über das Servicecenter oder postalisch. 

Datenschutzbeauftragte der Stadt Kassel

Ihre Rechte

Im Sinne der DSGVO haben Sie folgende Rechte:

  • Auskunft - Artikel 15 DSGVO oder § 52 HDSIG
    Sie können zum Beispiel erfragen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben.  In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 2, 26 Abs. 2 und 33 HDSIG, § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.
  • Berichtigung - Artikel 16 DSGVO oder § 53 HDSIG
     Sie können unrichtige Angaben korrigieren und unvollständige Daten ergänzen lassen.
  • Löschung - Artikel 17 DSGVO oder §§ 34 und 53 HDSIG
    Sie können jederzeit Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen. Es sei denn, wenn die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden oder sie von uns aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind.
  • Einschränkung der Verarbeitung - Artikel 18 DSGVO oder § 53 HDSIG
    Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn zum Beispiel die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird. 
  • Widerspruch  - Artikel 21 DSGVO
    Sie können aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt ist,  widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, zum Beispiel wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Datenübertragbarkeit - Artikel 20 DSGVO
    Sie haben die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format von uns zu erhalten, um sie gegebenenfalls an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu können, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Gemäß Artikel 20 Absatz. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.
  • Widerruf der Einwilligung - Artikel 7 DSGVO
    Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.
  • Beschwerde - Artikel 77 DSGVO
    Wenn Sie glauben, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich bei der nachfolgenden Aufsichtsbehörde beschweren.

Aufsichtsbehörde

Gut zu wissen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Das ist ein Papier vom Gesundheits-Amt.
Darin steht:
Diese Person hat Infos über Lebensmittel bekommen.
Sie weiß:
Diese Gesetze muss man einhalten
Und diese Regeln muss man beachten,
wenn man etwas mit Lebensmitteln macht.

Man braucht dieses Papier:

  • Wenn man mit Lebensmitteln arbeitet.
  • Wenn man Lebensmittel verkauft.
  • Wenn man für andere Menschen Essen macht.

Bildnachweise

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