Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot www.kassel.de sowie für die eigenständigen Internetauftritte unterhalb der Domain www.kassel.de.

Die Stadt Kassel ist bemüht, ihr Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der der  EU Richtlinie 2016/2102 (Öffnet in einem neuen Tab) [EU] gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot von www.kassel.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Weitere Rechtsgrundlagen sind das  Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (Öffnet in einem neuen Tab) und die  Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Kassel arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Kassel.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Die 2024 bei einer Prüfung der Staatlichen Überwachungsstelle Hessen gefunden Fehler, werden zur Zeit korrigiert. 

Die im Folgenden aufgeführten Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Empfehlungen für barrierefreie Webseiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • einige pdf-Dokumente
  • eingebundene Videos

Die Stadt Kassel stellt sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung. Ausgeweitet werden auch die Inhalte in  Leichter Sprache und  Gebärdensprache

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. August 2020 erstellt und bereits mehrfach ergänzt und aktualisiert; zuletzt am 2. Dezember 2024. 

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von der Stadt Kassel ausgeschriebene und vom Anbieter des Redaktionssystems beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.

Eine unabhängiger entwicklungsbegleitender BITV-Test, der auch die Anforderungen der WCAG 2.2 mit einbezieht, wurde von der Stadt Kassel beim  BITV-Test-Prüfverband (Öffnet in einem neuen Tab) beauftragt. Der Prüfbericht liegt vor und die Webseite wird von unserem Dienstleister anhand der Ergebnisse weiter optimiert.

Feedback und Kontakt

Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an die Internetredaktion  internetrekdationkasselde der Stadt Kassel wenden oder uns telefonisch oder per Post kontaktieren:

Stadt Kassel
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Telefon: (0561) 115

Sie können uns auch direkt über das Kontaktformular schreiben. 

Barrieren melden

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Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen. 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail  LBITrpgi.hessende
Internet:  https://rp-giessen.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Fachaufsicht über die Stelle hat das  Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Öffnet in einem neuen Tab) inne.