Beschreibung
Wer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, darf nur sechs Monate nach der ersten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Führerschein fahren.
Inhaber einer gültigen EU- ‐Ausland oder EWR-Fahrerlaubnis (Island, Norwegen, Liechtenstein) müssen ihre Führerscheine nicht umtauschen, es sei denn, die Gültigkeit des Führerscheins läuft demnächst ab oder es besteht keine Fahrberechtigung
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind. Detaillierte Informationen und Merkblätter zu der Gültigkeit ausländischer Führerscheine bietet auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Öffnet in einem neuen Tab) auf seiner Internetseite.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
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Der Wartebereich befindet sich vor dem Zimmer C0.100
Kontakt
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