Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde oder
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens z. B. durch Heirat, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Details
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Fahrerlaubniswesen
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
zur Terminvereinbarungen für die Fahrerlaubnisbehörde
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Der Wartebereich befindet sich in Zimmer 312!