Beschreibung
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl), sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Für die Beantragung eines Ersatzdokumentes kann es erforderlich sein, eine Karteikartenabschrift einzuholen.
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