Sie können Ihre erste Fahrerlaubnis beantragen und sich von einer Fahrschule ausbilden lassen. Jetzt schnell und einfach online beantragen.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Online-Services
Für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, L und/oder T
Ersterteilung eines Führerscheines online beantragen
Im Online-Service werden folgende Angaben benötigt:
persönliche Daten
Angaben zu den beantragten Führerscheinklassen
Angaben zur Fahrschule Bitte beachten Sie: Wenn die Fahrprüfung nicht in Kassel stattfinden soll, benötigen wir eine Begründung sowie einen Nachweis (z. B. Schul- oder Studienbescheinigung, Arbeits- oder Ausbildungsvertrag) darüber. Sofern es sich nicht um den Schul-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsort handelt, entstehen Gebühren in Höhe von 25 Euro. Sie erhalten mit der schriftlichen Genehmigung des auswärtigen Prüfortes eine Gebührenrechnung.
Nachfolgende Dokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen:
Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass mit elektronischen Aufenthaltstitel
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs
Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet. Die Ersterteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrzeugklasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.
15 Jahre für die Klasse AM
16 Jahre für die Klassen A1, L und T
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
20 Jahre für die Klasse A, bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E, sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
24 Jahre für die Klasse A (direkter Zugang), D und DE
Verfahrensablauf
Sie haben folgende Möglichkeiten, die erstmalige Fahrerlaubnis zu beantragen:
Online-Service nutzen (für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, L und/oder T)
persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden.
Die theoretische Prüfung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung abzulegen, da sonst der Prüfauftrag verfällt.
Die praktische Prüfung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abzulegen. Sonst verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Können die Prüfungsfristen nicht eingehalten werden, ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel an dem Tag ausgehändigt, an dem Sie die Fahrprüfung bestanden haben.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)".
Angaben zur Fahrschule Bitte beachten Sie: Wenn die Fahrprüfung nicht in Kassel stattfinden soll, benötigen wir eine Begründung sowie einen Nachweis (z. B. Schul- oder Studienbescheinigung, Arbeits- oder Ausbildungsvertrag) darüber. Füllen Sie dazu bitte den Antrag “Erklärung zum Prüfort“ aus. Sofern es sich nicht um den Schul‐, Studien‐,Ausbildungs‐ oder Arbeitsort handelt, entstehen Gebühren in Höhe von 25 Euro.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste-Hilfe-Kurse die online durchgeführt wurden werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).
Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr).
Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).
Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr).
Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).
Führungszeugnis (Belegart "O") -wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt-
ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Schaltkompetenz B197
43,90 Euro bei Ersterteilung der Klasse AM, L, T und C‐Klassen
56,90 Euro bei Ersterteilung der D‐Klassen
ggf. zuzüglich 25 Euro für Genehmigung „Auswärtiger Prüfort“
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Online-Service
44,70 Euro bei Ersterteilung A, A1, A2 , B
ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Schaltkompetenz B197
43,90 Euro bei Ersterteilung der Klasse AM, L, T
ggf. zuzüglich 25 Euro für Genehmigung „Auswärtiger Prüfort“ (Rechnung wird mit der schriftlichen Genehmigung übersandt)
Die Zahlungen sind mit paypal, Mastercard oder Visacard möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt und dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet.
Die hierzu ausgestellten Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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