Beschreibung
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" (BF 17) ist es, jungen Fahranfängern/innen durch einen/eine erfahrene/n Begleiter/in vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Zeiten
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Der Wartebereich befindet sich vor dem Zimmer C0.100