Familienname:
*
PLZ, Ort:
Stadt Kassel
34117 Kassel
Absender
Vorname(n):
Straße, Nr.:
Telefon:
E-Mail:
*
*
*
Ort
Datum
Unterschrift des Antragstellers
ANTRAG AUF "BEGLEITETES FAHREN AB 17"
(Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis)

Antragsteller

Name
Vorname
*
*
Geburtsdatum
*
Ich beantrage das "Begleitete Fahren ab 17" und erkläre gleichzeitig Rechtsmittelverzicht bzgl. der sich für mich aus der mir noch zu erteilenden Prüfungsbescheinigung ergebenden Auflagen.

Als Begleitperson(en) benenne ich
1.
1.
2.
3.
Ich beantrage die Ausfertigung eines Führerscheins mit Vollendung meines 18. Lebensjahres.
2.
Seite 1 von 2
Bürgeramt
Obere Königsstraße 8
Führerscheinstelle
Name
Vorname
Die Zustimmung der benannten Begleitperson(en) und deren Bestätigung über die Kenntnis der Voraussetzungen und Anforderungen an Begleitpersonen sind beigefügt (1 Blatt je Begleiter).

Wir sind damit einverstanden, dass die oben genannte Person (Antragsteller) am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" teilnimmt.

Mit den benannten Begleitpersonen sind wir ebenfalls einverstanden.

Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Name
Vorname
*
*
Name
Vorname
*
*
Geburtsdatum
*
Geburtsdatum
*
Ort
Datum
*
*
*
Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
Anlagen:
Angaben zu den Begleitpersonen (1 Beiblatt je Begleiter)

Datenschutzhinweis:

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder  gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.

Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.

*
Seite 2 von 2

Beiblatt für eine Begleitperson
(zum Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17")

Name
Vorname
*
*
Geburtsdatum
*
Name
Vorname
*
*
Geburtsdatum
*
Geburtsort
*
Postleitzahl
Wohnort
Straße/Hsnr.
*
*
*
Führerschein der Klasse:
ausgestellt am:
durch:
(Kopie Vorder- und Rückseite von Führerschein und Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinung Vorder- und Rückseite beifügen!)
Ich erkläre mein Einverständnis
- zu meiner Benennung als Begleitperson für den oben angegebenen Antragsteller zur Teilnahme am
  "Begleiteten Fahren ab 17"
- zur Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Die Anforderungen des § 48a Abs. 4 bis 6 Fahrerlaubnisverordnung habe ich zur Kenntnis genommen.
Ort
Datum
Unterschrift der Begleitperson

Begleitperson:

Antragsteller:

Anforderungen an die begleitende Person nach § 48a Abs. 4 bis 6 FeV:

(4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
     1. vor Antritt einer Fahrt und
     2. während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,
         ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraft-
         fahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder
         kurze Hinweise geben.

(5) Die begleitende Person
     1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
     2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die
         während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten
         Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
     3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Fahreignungs-
         register mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Fahreigngungsregister einzuholen.

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten,
     wenn sie
     1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
         eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
     2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten
         berauschenden Mittels steht.

Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs-
gesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Datenschutzhinweis:

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder  gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.

Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.

*
*
*
*
*