Beschreibung
Au-pair-Beschäftigte aus den meisten Staaten außerhalb der EU oder des EWR benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum für eine Au-pair-Beschäftigung.
Für einzelne Staaten gelten abweichende Regelungen. Angehörige der folgenden Staaten können ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragen:
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Republik Korea
- Vereinigte Staaten von Amerika
Tipp: Trotz bestehender Visumfreiheit kann es empfehlenswert sein, mit einem Visum für eine Au-pair-Beschäftigung einzureisen. Erkundigen Sie sich deswegen bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-pair-Beschäftigung gilt für
- die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und
- die Kinderbetreuung.
Nicht erlaubt sind Pflegetätigkeiten (z.B. die Kranken- oder Altenpflege).
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für höchstens ein Jahr. Sie können sie für denselben Zweck nicht verlängern lassen.
Achtung: Sie dürfen erst als Au-pair arbeiten, wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis für die Au-pair-Beschäftigung erhalten haben. Die Bestimmungen für ausländische Erwerbstätige sind sehr streng. Verstoßen Sie dagegen, kann dies aufenthaltsrechtliche Folgen haben.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
Kontakt
Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen aus rechtlichen Gründen keine ausgedruckten Passbilder mehr entgegengenommen werden. Diese Umstellung folgt den bundesweiten Vorgaben zur Erhöhung der Dokumentensicherheit und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Wenn Sie einen neuen Ausweis oder Pass beantragen möchten, stehen Ihnen künftig zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Ihr Passbild digital eingereicht werden kann:
1. Passbild aus einem zertifizierten Fotostudio mit digitaler Übermittlung
Viele Fotostudios bieten bereits eine moderne Lösung zur sicheren, digitalen Übertragung Ihrer Passbilder an.
So funktioniert’s:
- Sie lassen Ihr Passfoto in einem teilnehmenden Fotostudio anfertigen.
- Nach dem Fotografieren erhalten Sie einen Data-Matrix-Code.
- Bringen Sie diesen Code einfach zur Antragstellung in die Abteilung für Zuwanderung und Integration mit.
- Ihre Passbilddaten werden dann digital und sicher von der Abteilung für Zuwanderung und Integration abgerufen.
Diese Lösung wird in Kassel z. B. bereits von Fotostudios, die mit dem Anbieter Ringfoto zusammenarbeiten – Fotostudios in Ihrer Nähe anzuzeigen (Öffnet in einem neuen Tab) oder dm-Drogeriemärkten angeboten.
2. Fotoaufnahme direkt in der Abteilung für Zuwanderung und Integration
Durch die Lieferverzögerungen der Fotoaufnahmegeräte durch die Bundesdruckerei können wir in Kassel den gewohnten Service voraussichtlich erst ab Juli 2025 wieder anbieten.
- Bis zum 31. Juli 2025 können daher ausnahmsweise papiergebundene Passbilder eingereicht werden.