Sie sind oder waren in der Stadt Kassel mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet.
Bei Nutzung des Online-Services müssen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet sein.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Meldebescheinigung bei uns zu bekommen:
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Online-Service nutzen
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per Post
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persönliche Vorsprache
Für die schriftliche Beantragung legen Sie bitte eine gut lesbare Kopie Ihres Ausweises bei und machen zudem folgende Angaben:
- wofür Sie die Bescheinigung benötigen und
- wohin wir diese schicken sollen.
Wenn Sie nicht persönlich zur Beantragung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Wir benötigen dann:
- eine formlose schriftliche Vollmacht
- die Ausweiskopie des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin (zum Abgleich der Unterschrift)
- den Ausweis des/der Vollmachtnehmers/Vollmachtgeberin
persönliche Vorsprache:
- gültiges Ausweisdokument
- ggf. Vollmacht
schriftliche Beantragung:
- gut lesbare Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes beifügen
Zahlungsmöglichkeiten
Online-Service: paypal, Mastercard, Visacard
persönliche Vorsprache: Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
schriftlicher Antragstellung: Erteilung einer Einzugsermächtigung für Ihre Bankverbindung - wir buchen den Betrag von Ihrem Konto ab oder Sie erhalten mit der Bescheinigung eine Kurzrechnung und begleichen diese.
Insbesondere Bezieher/innen ausländischer Renten werden jährlich aufgefordert, bei der ausländischen Rentenbehörde eine Lebensbescheinigung einzureichen. Sie belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Seitens der Stadt Kassel gibt es keine Lebensbescheinigungen als Formulare o.Ä. Eine Lebensbescheinigung einer ausländischen Rentenbehörde, die keinen Passus enthält, der von der Stadt Kassel nicht bestätigt werden kann (z.B. „Der Antragsteller geht keiner Erwerbstätigkeit nach.“) kann in deutscher Sprache zur Beantragung vorgelegt werden. Alternativ kann eine Meldebescheinigung beantragt werden. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist, kann die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Eine Haushaltsbescheinigung bestätigt, welche Personen außer Ihnen noch in Ihrem Haushalt gemeldet sind und kann z. B. von der Familienkasse im Rahmen der Kindergeldbeantragung verlangt werden.
Ob eine Meldebescheinigung noch gültig ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie vorgelegt werden muss.
Wenn Sie die Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde im Ausland benötigen, bedarf diese in der Regel der Überbeglaubigung. Voraussetzung für die Überbeglaubigung beim Regierungspräsidium in Kassel ist eine Vorbeglaubigung. Diese erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro.