Wichtige Informationen
Aufgrund einer internen Veranstaltung bleibt das Bürgerbüro am 7. November 2025 für den Kundenverkehr geschlossen.
Beschreibung
Das Kasseler Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen.
Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor‐ und Familienname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Werden weitere Daten benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.
Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie über unseren Online-Service,
- wenn Sie als Privatpersonen (natürliche Personen) oder für eine Firma eine einzelne Melderegisterauskunft benötigen,
- wenn Sie für Firmen, Kanzleien, Vereine oder andere juristische Personen des Privatrechts eine oder mehrere Melderegisterauskünfte benötigen,
- wenn Sie für eine Behörde, Rentenversicherung, Krankenversicherung oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts anfragen.
Sollte Ihre Anfrage im Online-Portal erfolglos verlaufen, so sehen Sie bitte von einer Anfrage an das Bürgerbüro ab. Da das Bürgerbüro auf dasselbe Melderegister zugreift wie das Onlineportal, wird eine erfolglose Anfrage an das Onlineportal auch durch das Bürgerbüro nicht beantwortet werden können.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann folgende Daten umfassen:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
- Sterbedatum und Sterbeort, sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Bitte geben Sie bei der Beantragung an, welche Daten Sie benötigen.
Hausauskunft für Wohnungsgeber und Eigentümer
Der Eigentümer oder Wohnungsgeber einer Wohnung hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Auskunft umfasst folgende Daten der in seiner Wohnung gemeldeten Personen:
- Vor- und Familiennamen
- ggf. Doktorgrad
Bitte beachten Sie:
- Eine Hausauskunft kann nur schriftlich beantragt werden.
- Die Hausauskunft ist gebührenpflichtig (siehe Nr. 4211 ff. der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport in Hessen).
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Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel