Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Ihr Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich unter anderem dann kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen.
Die Bestimmung der längeren Frist müssen Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie wird für Inhaber/innen einer Niederlassungserlaubnis in der Regel und bei Inhabern/Inhaberinnen einer Aufenthaltserlaubnis nur in Ausnahmefällen gewährt.
Ausnahmen
Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt erst nach zwölf Monaten, wenn Sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und haben das 60. Lebensjahr vollendet. Das gilt auch für Ihren mit Ihnen zusammen lebenden Ehepartner, wenn er ebenfalls das 60. Lebensjahr vollendet hat
oder - Sie besitzen eine Blaue Karte EU
Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Das gilt auch für Ihren mit Ihnen zusammen lebenden Ehepartner.
- Sie sind mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und die eheliche Lebensgemeinschaft besteht weiterhin.
Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel