Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Ein Kind, das in Deutschland geboren wird, hat oft die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist z.B. der Fall, wenn
- mindestens ein Elternteil deutsch ist oder
- beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, aber ein Elternteil sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt (oder als EU-Staatsangehörige(r) freizügigkeitsberechtigt ist). Die Prüfung erfolgt durch das Standesamt nach Geburtsanmeldung.
Für diese Kinder ist, selbst wenn neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch andere Staatsangehörigkeiten bestehen sollten, keine Vorsprache zur Regelung des Aufenthaltsrechts erforderlich.
Ein Kind mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel