Beschreibung
Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
Einbürgerungsvoraussetzungen:
8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) oder
3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bei deutschem/r Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartner/in (Einkommensverhältnisse maßgeblich)
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul-, Studien- oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis ( nicht gem. §§ 16, 17, 20, 22, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Online-Service
Beratung in Einbürgerungsfragen (Erstkontakt)
Nutzen Sie unseren Online-Service und beantworten Sie uns ein paar Fragen. Wir können dann abschätzen, ob eine Einbürgerung für Sie möglich und erfolgreich sein könnte. Sobald wir Ihre Antworten online erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bzw. übersenden Ihnen die für einen Einbürgerungsantrag nötigen Dokumente per Post.
Jetzt Einbürgerungsfragen für den Erstkontakt online beantworten
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Eheschließung, Staatsangehörigkeit
Jetzt Termin vereinbaren
Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Sollten Sie aus medizinischen Gründen keine Mund Nasen Bedeckung tragen dürfen, vereinbaren Sie bitte telefonisch über die Behördennummer (0561) 115 einen Termin oder senden Sie uns Ihren Terminanfrage per E-Mail an infokasselde.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115