Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird verbindlich für alle Behörden durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Details
Voraussetzungen
Sie wohnen in der Stadt Kassel.
Verfahrensablauf
Wir beraten Sie rund um den Staatsangehörigkeitsausweis, nehmen Ihre Anträge entgegen und händigen Ihnen nach Entscheidung den Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung setzt eine individuelle Prüfung voraus, daher kann eine zeitliche Angabe nicht definiert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch - Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen - Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Es wird zwischen folgenden Vorsprachegründen unterschieden:
Erstberatung:
- Ausweisdokument
Antragsabgabe:
- persönliche Vorsprache aller volljährigen Antragsteller/innen
- Die Unterlagen, welche auf dem Merkblatt angegeben sind.
Aushändigung der Urkunde
- persönliche Vorsprache aller volljährigen Antragsteller/innen
Gebühren
- 51 Euro; Staatsangehörigkeitsprüfung
- 51 Euro; Ausstellung einer Bescheinigung das Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Wir bevorzugen die Zahlung durch Girocard.
Was sollte ich noch wissen?
Negativbescheinigung
Sie benötigen eine Bescheinigung, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde? Dies Bescheinigung erhalten Sie beim Regierungspräsidium Kassel.
Kontaktdaten - Regierungspräsidium Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Staatsangehörigkeitsprüfung
Zeiten
Hinweis
Bitte nutzen Sie derzeit vorrangig die telefonische oder elektronische Kommunikation.
Eheschließung, Staatsangehörigkeit
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
Hinweis
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115.
Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.