Persönliche Vorsprache bei Antragstellung
Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich vorsprechen.
Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Die Ausstellung des Aufenthaltstitels dauert etwa 5 Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig.
Hinweise zum Passbildautomat
Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden.
Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
- Volljährige: 67 Euro
- Minderjährige: 33,50 Euro
In bestimmten Fällen kann eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Bitte bringen Sie ggf. den Bescheid des Jobcenters (SGB II) / Sozialamtes (SGB XII) mit.
Für türkische Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige betragen die Gebühren für einen elektronischen Aufenthaltstitel 37 Euro bzw. unter 24 Jahren 22,80 Euro. Für türkische Staatsangehörige, die nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Rentner), gibt es keine Ermäßigung.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Abteilung für Zuwanderung im Einzelfall.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Bitte beachten Sie bei Barzahlung:
Die Gebühren werden über einen Kassenautomaten eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 Euro. Der Automat wechselt.
Kann ein vorläufiger Aufenthaltstitel ausgestellt werden?
In Ausnahmefällen (z.B. kurzfristige aus humanitären Gründen notwendige Auslandsreise) kann zusätzlich ein Aufenthaltstitel für längstens einen Monat als Aufkleber in den Pass verlängert werden. Dies gilt jedoch nicht für die Niederlassungserlaubnis.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist jedoch auch mit dem alten Aufenthaltstitel und einem gültigen Pass möglich.