Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Neusetzung PIN elektronischer Aufenthaltstitel / Freischaltung eiD-Funktion
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine Neuausstellung wird erforderlich, wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und
- Sie einen neuen Pass bekommen haben,
- die Kartennutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels abläuft,
- Sie Ihren bisherigen Aufenthaltstitel verloren haben,
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel seine Funktionsfähigkeit verloren hat,
- oder Sie ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung haben.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie die Verlängerung beantragen. Es handelt sich nicht um eine Neuausstellung, auch wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben.
Ein Aufenthaltstitel mit neuem Namen kann nur ausgestellt werden, wenn der neue Name in Ihrem Pass steht.
Der Aufenthaltstitel wird in Form einer Scheckkarte mit elektronischer Zusatzfunktion ausgestellt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel