Informationen zum Asylverfahren

Allgemeine Informationen zum Asylverfahren und der damit verbundenen Aufenthalts- und Wohnsitzbeschränkung.

Beschreibung

Nach Art. 16a Grundgesetz haben politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte.

Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

Asylverfahren
Ein Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung (Regierungspräsidium Gießen, Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen, Rödgener Straße 59 bis 61, 35394 Gießen) zu stellen. Bis über den Antrag abschließend entschieden ist, wird der/die Antragsteller/in einer Gemeinde in Deutschland zugewiesen, die während dieser Zeit auch die Aufenthaltsgestattung jeweils verlängert.


Aufenthalt- und Wohnsitzbeschränkung
Der Wohnsitz ist entweder auf die Stadt oder den Landkreis Kassel beschränkt. Der Aufenthalt ist in den ersten 3 Monaten auf den Bereich des Landes Hessen beschränkt. Sie können jedoch eine Erlaubnis zum Verlassen beantragen.
Nach 3 Monaten fällt die räumliche Beschränkung in der Regel weg. Die Beschränkung des Wohnsitzes bleibt bestehen.
 Verlassenserlaubnis [Verlassenserlaubnis]


Erwerbstätigkeit/ Anerkennungsberatung
Eine Erwerbstätigkeit darf im laufenden Verfahren nur nach Erteilung einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde aufgenommen werden, wenn sich der Asylsuchende seit  3 Monaten im Bundesgebiet aufhält und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Eine Beratung, ob Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss oder Ihr im Ausland erworbenes Diplom in Deutschland anerkannt sind bzw. wie Sie eine Anerkennung erreichen können, erhalten Sie beim Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS), Grüner Weg 46, 34117 Kassel (Telefon: 0151 27191683, E-Mail: koyunpinarinbascom).


Sicherstellung der Lebensunterhaltes
Inhaber einer Aufenthaltsgestattung können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen.
 Flüchtlingsangelegenheiten

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Verlassens-Erlaubnis (Verlassenserlaubnis)

Verlassens-Erlaubnis (Verlassenserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
In dieser Gegend darf sich eine Person aufhalten.
Dort darf die Person sein.

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Freizügigkeit (freizügig)

Freizügigkeit (freizügig)

Menschen aus der EU können nach Deutschland kommen.
Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel.
Sie können ohne so ein Papier in Deutschland leben.
Sie können auch ohne so ein Papier in Deutschland arbeiten.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Wohn-Sitz-Auflage (Wohnsitzauflage)

Wohn-Sitz-Auflage (Wohnsitzauflage)

Auflage ist ein anderes Wort für Pflicht.
Eine Wohn-Sitz-Auflage bedeutet:
Man muss an einem Wohn-Ort bleiben.

In diesen Papieren vom Staat steht:

So lange darf eine Person in Deutschland bleiben:

  • Aufenthalts-Gestattung.
  • Duldung.
  • Aufenthalts-Erlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Man darf immer in Deutschland bleiben.

Integrations-Kurs (Integrationskurs)

Integrations-Kurs (Integrationskurs)

Das ist ein Kurs für Menschen aus anderen Ländern.
In dem Kurs lernt man:

  • Die deutsche Sprache.
  • Etwas über die deutsche Geschichte.
  • So lebt man in Deutschland.
  • Diese Sachen sind wichtig im Zusammen-Leben.
Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

Drittstaat (Dritt-Staat, Drittstaatsangehörige)

Drittstaat (Dritt-Staat, Drittstaatsangehörige)

Das sind bestimmte Länder.
Diese Länder sind nicht Mitglied in der EU.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 28 Ländern in Europa.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Schüler-Sammel-Liste (Schülersammelliste)

Schüler-Sammel-Liste (Schülersammelliste)

Das ist ein Papier für Schul-Klassen.
Damit können alle Schüler in ein anderes Land von der EU reisen.
Auch wenn nicht alle Schüler einen Reise-Pass haben.
Oder.
Wenn nicht alle Schüler die Papiere für eine Reise durch einen Dritt-Staat haben.
Eine Schüler-Sammel-Liste ist ein Ersatz.
Wenn man keinen Aufenthalts-Titel hat.
Mit dieser Liste können alle Schüler gemeinsam ins Ausland reisen.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.