Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Nach Erhalt des positiven Bescheides (Anerkennung als Asylberechtigte(r) oder Feststellung der Flüchtlingseigenschaft) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann bei der Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel die Aufenthaltserlaubnis und ein deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge beantragt werden. Die Dokumente werden zunächst für drei Jahre ausgestellt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ebenfalls die Aufenthaltserlaubnis, aber keinen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Eine Niederlassungserlaubnis wird nach mehrjährigem Besitz der obengenannten Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Frist ist von individuellen Umständen abhängig.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel