Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung

Die Aufenthaltserlaubnis kann für eine Ausbildung erteilt werden.

Beschreibung

Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten benötigen für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Diese können Sie für folgende Ausbildungen erhalten:

  • Teilnahme an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen (Intensivsprachkurs in Deutsch)
  • in Ausnahmefällen zum Schulbesuch
  • bei Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für betriebliche Aus- und Weiterbildungen

Für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland benötigen Sie eine "Aufenthaltserlaubnis für Studierende".

Hinweis: Staatsangehörige der EU-Staaten können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich melden. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Achtung: Halten Sie sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf, können Sie keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Sprachkurs (ohne anschließendes Studium)

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Es muss sich aber um einen Intensivsprachkurs handeln. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Das heißt,

  • der Unterricht muss in der Regel täglich stattfinden (mindestens 18 Wochenstunden) und
  • muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet sein.

Schulbesuch

Die für eine Ausbildung in Deutschland erforderlichen allgemeinen schulischen Voraussetzungen müssen vorher (normalerweise im Heimatland) erbracht worden sein. Ein Aufenthalt zum Besuch allgemein bildender Schulen wird daher nicht zugelassen. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich.

Sonstige Ausbildungszwecke

Es besteht auch die Möglichkeit, sich zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland aufhalten zu können. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung können Sie allerdings in der Regel nur nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten oder wenn durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Das kann auch durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt sein.

Handelt es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung (die Ausbildungsdauer beträgt mindestens zwei Jahre), berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.

Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Hinweise

Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken ist von seinem Sinn und Zweck her nur vorübergehend. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten daher auch nach dem Ablauf von fünf Jahren keine Niederlassungserlaubnis.

Während des Aufenthalts zu Ausbildungszwecken soll Ihnen in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck erteilt oder verlängert werden. Ausnahmen sind jedoch möglich (z.B. bei gesetzlichem Anspruch).

Eine Arbeitsaufnahme neben dem Deutschkurs, dem Schulbesuch und einem sonstigen Ausbildungszweck ist nicht zugelassen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken liegt im Ermessen der Behörde, das heißt, Sie haben keinen Anspruch darauf.

Online-Services

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Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Niederlassungs-Erlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Man darf immer in Deutschland bleiben.

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Freizügigkeit (freizügig)

Freizügigkeit (freizügig)

Menschen aus der EU können nach Deutschland kommen.
Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel.
Sie können ohne so ein Papier in Deutschland leben.
Sie können auch ohne so ein Papier in Deutschland arbeiten.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Drittstaat (Dritt-Staat, Drittstaatsangehörige)

Drittstaat (Dritt-Staat, Drittstaatsangehörige)

Das sind bestimmte Länder.
Diese Länder sind nicht Mitglied in der EU.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 28 Ländern in Europa.

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Integrations-Kurs (Integrationskurs)

Integrations-Kurs (Integrationskurs)

Das ist ein Kurs für Menschen aus anderen Ländern.
In dem Kurs lernt man:

  • Die deutsche Sprache.
  • Etwas über die deutsche Geschichte.
  • So lebt man in Deutschland.
  • Diese Sachen sind wichtig im Zusammen-Leben.
Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Wohn-Sitz-Auflage (Wohnsitzauflage)

Wohn-Sitz-Auflage (Wohnsitzauflage)

Auflage ist ein anderes Wort für Pflicht.
Eine Wohn-Sitz-Auflage bedeutet:
Man muss an einem Wohn-Ort bleiben.

In diesen Papieren vom Staat steht:

So lange darf eine Person in Deutschland bleiben:

  • Aufenthalts-Gestattung.
  • Duldung.
  • Aufenthalts-Erlaubnis.
Verlassens-Erlaubnis (Verlassenserlaubnis)

Verlassens-Erlaubnis (Verlassenserlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
In dieser Gegend darf sich eine Person aufhalten.
Dort darf die Person sein.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Schüler-Sammel-Liste (Schülersammelliste)

Schüler-Sammel-Liste (Schülersammelliste)

Das ist ein Papier für Schul-Klassen.
Damit können alle Schüler in ein anderes Land von der EU reisen.
Auch wenn nicht alle Schüler einen Reise-Pass haben.
Oder.
Wenn nicht alle Schüler die Papiere für eine Reise durch einen Dritt-Staat haben.
Eine Schüler-Sammel-Liste ist ein Ersatz.
Wenn man keinen Aufenthalts-Titel hat.
Mit dieser Liste können alle Schüler gemeinsam ins Ausland reisen.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.