Formblatt für Unterstützungsunterschriften

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen gegebenenfalls Unterstützungsunterschriften einreichen.

Beschreibung

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

Folgende Voraussetzungen gelten für die jeweilige Wahl:

  • Europawahlen
    2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste,
  • Bundestagswahlen
    200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste,
  • Landtagswahlen
    50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste,
  • Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl
    Wahl der Stadtverordnetenversammlung
    zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat 71 Sitze. Daher werden 142 Unterschriften benötigt.
    Ortsbeiratswahl
    zweimal so viele Unterschriften wie Sitze im jeweiligen Ortsbeirat vorhanden sind. Daraus ergeben sich für die Ortsbeiräte der Stadt Kassel jeweils zwischen 18 und 26 Unterschriften.
    Ausländerbeiratswahl
    zweimal so viele Unterschriften wie Sitze im Ausländerbeirat vorhanden sind. Der Ausländerbeirat der Stadt Kassel hat 37 Mitglieder. Daher werden 74 Unterschriften benötigt.
    Direktwahl
    Parteien oder Wählergruppen, die während der laufenden Wahlzeit vor der Wahl im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sind, müssen bei ihrem Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Das Gleiche gilt für Parteien und Wählergruppen, die mit mindestens einem Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind.
    Auch die amtierende Bürgermeisterin oder der amtierende Bürgermeister fällt, sofern sie oder er sich für eine weitere Amtsperiode als Kandidat oder Kandidatin zur Wahl stellt, unter diese Regelung.
    Werden diese Voraussetzungen von der Bewerberin oder dem Bewerber nicht erfüllt, werden zweimal so viele Unterschriften benötigt, wie Sitze in der Gemeindevertretung vorhanden sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat 71 Sitze, daher werden 142 Unterschriften benötigt.  

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Abgeordnete (Abgeordneten)

Abgeordnete (Abgeordneten)

Abgeordnete sind Menschen, die in den Land-Tag , Bundes-Tag oder das Europäische Parlament gewählt sind.
Die Bürger wählen die Abgeordneten.
Die Abgeordneten vertreten die Bürger im Land-Tag, Bundes-Tag oder dem Europäischen Parlament.
Und stimmen über Gesetze ab.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.