Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Folgende Voraussetzungen gelten für die jeweilige Wahl:
- Europawahlen
Unterstützungsunterschriften müssen eingereicht werden für Wahlvorschläge von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die weder im Europäischen Parlament noch im Bundestag oder einem Landtag seit dessen letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
2.000 für eine Landesliste im Bundesland Hessen und 4.000 für eine Bundesliste. - Bundestagswahlen
Unterstützungsunterschriften werden benötigt für Parteien die derzeit weder im Bundestag noch in einem Landtag seit dessen letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sowie für Kreiswahlvorschläge von einzelnen Wahlberechtigten oder von Wählergruppen.
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste. - Landtagswahlen
Unterstützungsunterschriften werden benötigt für Parteien und Wählergruppen, die derzeit nicht im Hessischen Landtag seit dessen letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sind.
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste. - Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl
Unterstützungsunterschriften werden benötigt für Parteien und Wählergruppen, die derzeit nicht in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter vertreten sind.
Wahl der Stadtverordnetenversammlung
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat 71 Sitze. Daher werden 142 Unterschriften benötigt.
Ortsbeiratswahl
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze im jeweiligen Ortsbeirat vorhanden sind. Daraus ergeben sich für die Ortsbeiräte der Stadt Kassel jeweils zwischen 18 und 26 Unterschriften.
Ausländerbeiratswahl
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze im Ausländerbeirat vorhanden sind. Der Ausländerbeirat der Stadt Kassel hat 37 Mitglieder. Daher werden 74 Unterschriften benötigt.
Direktwahl
Parteien oder Wählergruppen, die während der laufenden Wahlzeit vor der Wahl im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sind, müssen bei ihrem Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Das Gleiche gilt für Parteien und Wählergruppen, die mit mindestens einem Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind.
Auch die amtierende Bürgermeisterin oder der amtierende Bürgermeister fällt, sofern sie oder er sich für eine weitere Amtsperiode als Kandidat oder Kandidatin zur Wahl stellt, unter diese Regelung.
Werden diese Voraussetzungen von der Bewerberin oder dem Bewerber nicht erfüllt, werden zweimal so viele Unterschriften benötigt, wie Sitze in der Gemeindevertretung vorhanden sind. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat 71 Sitze, daher werden 142 Unterschriften benötigt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Formblatt für Unterstützungsunterschriften
Zeiten
Montag | 8 - 15 Uhr |
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Dienstag | 8 - 15 Uhr |
Mittwoch | 8 - 15 Uhr |
Donnerstag | 8 - 15 Uhr |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr |
Hinweis
Wir bevorzugen eine telefonische Anmeldung um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
Verwaltung und Wahlen
Anschrift
Raum: A0.014 - A0.024
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel