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Wissenswertes zu vergangenen und künftigen Bundestagswahlen
Ergebnisse für Kassel
Der Erststimmensieger erringt nur dann ein Mandat, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis seiner Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist. Darüber hinaus können auch Personen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen. Die Ergebnisse für Kassel und Hessen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin. (Öffnet in einem neuen Tab)
Kommunalstatistik
Die Statistikstelle der Stadt Kassel hat die Ergebnisse nach Ortsbezirken und Wahlbezirken der Stadt Kassel sowie der Gemeinden im Wahlkreis "167 Kassel" in einem Bericht zusammengestellt.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen. Es ist vor allem wichtig, dass man sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.
Wer die Briefwahl bereits beantragt hat, erhält in den nächsten Tagen die erwarteten Briefwahlunterlagen. Wer zur Beantragung von Briefwahl in das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses kommen möchte, kann dies ab dem morgigen Donnerstag, 6. Februar, tun.
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 167 - Kassel hat in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar, über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden.
Die Wahlbenachrichtigungen zur bevorstehenden Bundestagswahl werden ab Montag, 13. Januar, versandt. Alle 135.000 in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten diese bis zum 1. Februar erhalten. Das Briefwahlbüro wird spätestens am 10. Februar eröffnet.
Wie setzt sich der Deutsche Bundestag zusammen?
Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag können alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen abgegeben:
Mit der Erststimme wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten Ihres Wahlkreises. Die Stadt Kassel bildet mit der Stadt Vellmar und den Gemeinden Ahnatal, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal und Söhrewald den Wahlkreis 167.
Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei.
Maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages ist allein das Ergebnis der Zweitstimmen. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommen. Es werden insgesamt 630 Sitze vergeben.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands leben (sogenannte Auslandsdeutsche), sofern sie
nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt für Auslandsdeutsche auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist nicht.
Sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben oder innegehabt haben, gilt als Wohnung
für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.
Wählen kann, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
nicht infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wie ist der Bundestagswahlkreis der Stadt Kassel gegliedert?
Die kreisfreie Stadt Kassel bildet den gemeinsamen Wahlkreis 167 mit
Im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Sollten Sie kurz vor der Wahl nach Kassel gezogen sein oder drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich ggf. in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vor.
Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie entweder am Wahltag in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises 167 wählen oder vorab per Briefwahl. Die Vorlage des Wahlscheins ist erforderlich!
Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl
Die „Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl Informationsmaterial veröffentlicht. Es handelt sich um folgende drei Borschüren:
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