Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann darüber hinaus nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind
- Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Nicht wählbar ist,
- wer nicht wahlberechtigt ist und
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wann ist die nächste allgemeine Kommunalwahl?
Die nächste Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte findet am 14. März 2021 zusammen mit der Ausländerbeiratswahl statt.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie vorab einfach per Briefwahl wählen.
Sie haben auch die Möglichkeit am Wahltag mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist. Der Wahlschein wird vom Wahlvorstand einbehalten, wenn Sie gewählt haben.
Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte auf Wunsch des Wahlvorstands ein gültiges Ausweisdokument vor, damit Sie eindeutig identifiziert werden können. Dies kann beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sein.
Was ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten?
Öffentliche Bekanntmachung
Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind, zum Beispiel zur Aufstellung von Wahlvorschlägen, fallen unter § 1 Absatz 2 Nr. 1 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Daraus ergibt sich, dass es einer Genehmigung der zuständigen Behörde nicht bedarf und die Teilnehmerzahl nicht beschränkt ist.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie beim Wahlleiter. Weitere erforderlich Vordrucke für Parteien und Wählergruppen finden Sie im Internet auf wahlen.hessen.de.
Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter einzureichen sind. Für die Wahl am 14. März 2021 ist dies der 4. Januar 2021. Damit Sie die Möglichkeit haben, Mängel Ihres Wahlvorschlags noch rechtzeitig zu beheben, wird empfohlen, den Wahlvorschlag deutlich früher einzureichen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde.
Verwaltung und Wahlen
Adresse
Raum Z 10 bis Z 16
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Die maßgebenden Vorschriften für die Kommunalwahlen sind:
- die Hessische Gemeindeordnung (HGO),
- das Kommunalwahlgesetz (KWG) und
- die Kommunalwahlordnung (KWO)