Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Kommunalwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann darüber hinaus nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind
- Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Nicht wählbar ist,
- wer nicht wahlberechtigt ist und
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 14. März 2021
Wann ist die nächste allgemeine Kommunalwahl?
Die Wahlperiode bei Kommunalwahlen beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte findet im Jahr 2026 statt.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Alternativ können Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen dürfen, auch über den Wahllokal-Finder (Öffnet in einem neuen Tab) suchen.
Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie vorab einfach per Briefwahl wählen.
Sie haben auch die Möglichkeit am Wahltag mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist. Der Wahlschein wird vom Wahlvorstand einbehalten, wenn Sie gewählt haben.
Wer einen Wahlschein bereits frühzeitig online oder im Briefwahlbüro beantragt hat, erhält trotzdem noch die rechtlich vorgeschriebene Wahlbenachrichtigung. Im Wählerverzeichnis wird dann ein Merkmal nachgetragen. So kann diese Person nur einmal und zwar mit ihrem Wahlschein wählen.
Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte auf Wunsch des Wahlvorstands ein gültiges Ausweisdokument vor, damit Sie eindeutig identifiziert werden können.
Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
In Kassel werden rechtzeitig Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen zugestellt. Der Termin wird vorab mitgeteilt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.
Unter der Telefonnummer (0561) 787 8510 können sich Bürgerinnen und Bürger erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können sich die Wahlberechtigten bis spätestens 26. Februar nachtragen lassen. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl nicht wählen zu dürfen.
Das Schreiben enthält als "Amtliche Wahlsache" folgende Unterlagen:
- die Wahlbenachrichtigung mit Hinweisen zum Wahlrecht, dem Wahlbezirk und dem Wahllokal,
- einen voradressierten Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie
- Musterstimmzettel mit Hinweisen zur Wahl wie Briefwahl sowie Kumulieren und Panaschieren der Stimmen.
Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und wollen im Wahllokal wählen, finden aber ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie nicht erhalten? Wichtige Voraussetzung zum Wählen ist, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit ins Wahllokal. Der Wahlvorstand kann dann prüfen, ob Sie wählen dürfen. Ihr Wahllokal finden Sie über den Wahllokalfinder (Öffnet in einem neuen Tab).
Kann ich auch wählen, obwohl ich die Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?
Wenn Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen bis zum direkt vor dem Wahlsonntag liegenden Samstag noch nicht zugestellt wurden, können Sie trotzdem wählen: Die Wahlbehörde im Bürgersaal des Rathauses kann Ihnen am Sonntag bis maximal 15 Uhr (§ 18 Absatz 8 Kommunalwahlordnung) einen neuen Wahlschein erteilt. Der alte Wahlschein wird ungültig gemacht.
Was ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten?
Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind, zum Beispiel zur Aufstellung von Wahlvorschlägen, fallen unter die Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Coronavirus-Pandemie. PDF-Datei 243 kB Daraus ergibt sich, dass es einer Genehmigung der zuständigen Behörde nicht bedarf und die Teilnehmerzahl nicht beschränkt ist.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie beim Wahlleiter. Weitere erforderlich Vordrucke für Parteien und Wählergruppen finden Sie im Internet auf wahlen.hessen.de.
Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter einzureichen sind. Für die Wahl am 14. März 2021 ist dies der 4. Januar 2021. Damit Sie die Möglichkeit haben, Mängel Ihres Wahlvorschlags noch rechtzeitig zu beheben, wird empfohlen, den Wahlvorschlag deutlich früher einzureichen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde.
Verwaltung und Wahlen
Anschrift
Raum: A0.014 - A0.024
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Die maßgebenden Vorschriften für die Kommunalwahlen sind:
- die Hessische Gemeindeordnung (HGO),
- das Kommunalwahlgesetz (KWG) und
- die Kommunalwahlordnung (KWO)
Dienstleistungen für Wählerinnen und Wähler
Dienstleistungen für Bewerberinnen und Bewerber
Amtliches Endergebnis der Wahl vom 14. März 2021
Die letzte Kommunal‐Wahl war am 14. März 2021. Nach Auszählung aller Stimmzettel ergibt sich folgende Stimmen- und Sitzverteilung:
- CDU: 19,18 Prozent – 14 Sitze
- GRÜNE: 28,70 Prozent – 20 Sitze
- SPD: 24,58 Prozent – 17 Sitze
- AfD: 5,58 Prozent – 4 Sitze
- FDP: 5,64 Prozent – 4 Sitze
- DIE LINKE: 11,23 Prozent – 8 Sitze
- FREIE WÄHLER: 2,26 Prozent – 2 Sitze
- Die PARTEI: 0,98 Prozent – 1 Sitz
- Rettet die Bienen: 1,86 Prozent – 1 Sitz
Die Wahlbeteiligung bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung liegt bei 43,71 Prozent.