Artikel
Amtliches Endergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Kassel
Nach der Auszählung aller Stimmzettel liegt nun das vorläufige Endergebnis für die Wahl der neuen Kasseler Stadtverordnetenversammlung vor.
Demnach ergibt sich folgende Stimmen- und Sitzverteilung:
- CDU: 19,18 Prozent – 14 Sitze
- GRÜNE: 28,70 Prozent – 20 Sitze
- SPD: 24,58 Prozent – 17 Sitze
- AfD: 5,58 Prozent – 4 Sitze
- FDP: 5,64 Prozent – 4 Sitze
- DIE LINKE: 11,23 Prozent – 8 Sitze
- FREIE WÄHLER: 2,26 Prozent – 2 Sitze
- Die PARTEI: 0,98 Prozent – 1 Sitz
- Rettet die Bienen: 1,86 Prozent – 1 Sitz
Die Wahlbeteiligung bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung liegt bei 43,71 Prozent.
Amtliche Endergebnisse
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Kommunalwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann darüber hinaus nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind
- Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Nicht wählbar ist,
- wer nicht wahlberechtigt ist und
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 14. März 2021
Wann ist die nächste allgemeine Kommunalwahl?
Die Wahlperiode bei Kommunalwahlen beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte findet im Jahr 2026 statt.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Alternativ können Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen dürfen, auch über den Wahllokal-Finder suchen.
Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie vorab einfach per Briefwahl wählen.
Sie haben auch die Möglichkeit am Wahltag mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist. Der Wahlschein wird vom Wahlvorstand einbehalten, wenn Sie gewählt haben.
Wer einen Wahlschein bereits frühzeitig online oder im Briefwahlbüro beantragt hat, erhält trotzdem noch die rechtlich vorgeschriebene Wahlbenachrichtigung. Im Wählerverzeichnis wird dann ein Merkmal nachgetragen. So kann diese Person nur einmal und zwar mit ihrem Wahlschein wählen.
Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte auf Wunsch des Wahlvorstands ein gültiges Ausweisdokument vor, damit Sie eindeutig identifiziert werden können.
Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
In Kassel werden rechtzeitig Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen zugestellt. Der Termin wird vorab mitgeteilt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.
Unter der Telefonnummer (0561) 787 8510 können sich Bürgerinnen und Bürger erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können sich die Wahlberechtigten bis spätestens 26. Februar nachtragen lassen. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl nicht wählen zu dürfen.
Das Schreiben enthält als "Amtliche Wahlsache" folgende Unterlagen:
- die Wahlbenachrichtigung mit Hinweisen zum Wahlrecht, dem Wahlbezirk und dem Wahllokal,
- einen voradressierten Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie
- Musterstimmzettel mit Hinweisen zur Wahl wie Briefwahl sowie Kumulieren und Panaschieren der Stimmen.
Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und wollen im Wahllokal wählen, finden aber ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie nicht erhalten? Wichtige Voraussetzung zum Wählen ist, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit ins Wahllokal. Der Wahlvorstand kann dann prüfen, ob Sie wählen dürfen. Ihr Wahllokal finden Sie über den Wahllokalfinder.
Kann ich auch wählen, obwohl ich die Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?
Wenn Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen bis zum direkt vor dem Wahlsonntag liegenden Samstag noch nicht zugestellt wurden, können Sie trotzdem wählen: Die Wahlbehörde im Bürgersaal des Rathauses kann Ihnen am Sonntag bis maximal 15 Uhr (§ 18 Absatz 8 Kommunalwahlordnung) einen neuen Wahlschein erteilt. Der alte Wahlschein wird ungültig gemacht.
Was ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten?
Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind, zum Beispiel zur Aufstellung von Wahlvorschlägen, fallen unter § 1 Absatz 2 Nr. 1 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Daraus ergibt sich, dass es einer Genehmigung der zuständigen Behörde nicht bedarf und die Teilnehmerzahl nicht beschränkt ist.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie beim Wahlleiter. Weitere erforderlich Vordrucke für Parteien und Wählergruppen finden Sie im Internet auf wahlen.hessen.de.
Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter einzureichen sind. Für die Wahl am 14. März 2021 ist dies der 4. Januar 2021. Damit Sie die Möglichkeit haben, Mängel Ihres Wahlvorschlags noch rechtzeitig zu beheben, wird empfohlen, den Wahlvorschlag deutlich früher einzureichen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde.
Verwaltung und Wahlen
Adresse
Raum Z 10 bis Z 16
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Die maßgebenden Vorschriften für die Kommunalwahlen sind:
- die Hessische Gemeindeordnung (HGO),
- das Kommunalwahlgesetz (KWG) und
- die Kommunalwahlordnung (KWO)
Dienstleistungen für Wählerinnen und Wähler
Dienstleistungen für Bewerber und Wahlvorschlagsträger
Kontakt am Wahlsonntag
Sie haben noch Fragen? Sie können sich Sonntag ab 8 Uhr über die Rufnummer 0561/787-8510 an die Wahlbehörde wenden.
Leichte Sprache
Kommunal-Wahlen in Hessen
Alle 5 Jahre sind Kommunal-Wahlen.
Kommunal bedeutet:
für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis.
Bei Kommunal-Wahlen werden Menschen gewählt für:
- die Stadt-Verordneten-Versammlung
- die Gemeinde-Vertretung
- den Kreistag.
Die gewählten Menschen entscheiden:
- Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
- Sie prüfen: Was ist wichtig? Was ist richtig?
- Wie kann man die Arbeiten erledigen.
Wann wird gewählt?
Die letzte Kommunal-Wahl war am 14. März 2021.
Zum Ergebnis der letzten Kommunal-Wahl
Die nächste Kommunal-Wahl ist 2026
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen:
- Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter sind.
- Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
- Oder wenn Sie EU-Bürger sind.
Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa.
Das Land ist in der Europäischen Union. - Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und
angemeldet sind. - Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:
Ihr Name und Ihre Anschrift.
Wann die Wahl ist.
Wo die Wahl ist.
Wie lange der Wahlraum offen ist.
Der Wahlraum heißt auch Wahllokal.
WICHTIG
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für
alle Angelegenheiten haben.
Wie wird gewählt?
Sie können im Wahllokal wählen.
Oder Sie können mit der Briefwahl wählen.
Wählen im Wahllokal:
Sie gehen am Wahltag zum Wahllokal.
In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.
Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personal-Ausweis und
Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Im Wahllokal sind Wahlhelfer.
Von dem Wahlhelfer bekommen Sie einige Stimmzettel.
Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen,
die Sie wählen können.
Dann gehen Sie in die Wahlkabine.
Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.
Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
Das steht auf den Stimmzetteln.
Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.
Erst danach gehen Sie aus der Wahlkabine.
Zeigen Sie den Wahlhelfern Ihren Personal-Ausweis
und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dann werfen Sie die Stimmzettel in die Wahl-Box.
Damit ist die Wahl abgeschlossen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahlhelfer!
Die Wahlhelfer dürfen Ihnen helfen.
Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person
zur Unterstützung mitbringen.
Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten, wen Sie wählen.
Wählen mit der Briefwahl
Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.
Das nennt man Briefwahl.
Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.
Für die Briefwahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.
Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen,
müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.
Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.
Oder Sie schicken das Formular zurück.
Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.
Die Wahl-Unterlagen enthalten:
den Wahlschein, die Stimmzettel und mehrere Brief-Umschläge.
Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.
Link um Wahlunterlagen für Kassel anzufordern.
Unterschreiben Sie den Wahlschein.
Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken
die Brief-Umschläge mit der Post.
Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.
Dort steht ganz genau, wie es geht.
Haben Sie alles fertig?
Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.
Der Brief darf nicht zu spät kommen!
Sonst ist Ihre Wahl ungültig.
Sie dürfen sich auch bei der Briefwahl helfen lassen.
Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten, wen Sie wählen.
Text:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Februar 2021