Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, also mindestens seit dem 1. Februar 2026 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wählen kann zudem nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind
- Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 15. Dezember 2025 in Kassel bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Nicht wählbar ist,
- wer nicht wahlberechtigt ist und
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wann ist die nächste allgemeine Kommunalwahl?
Die Wahlperiode bei Kommunalwahlen beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte findet am 15. März 2026.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Alternativ können Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen dürfen, auch ab dem 9. März 2026 über den Wahllokal-Finder auf dieser Seite finden. Auch eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wohllokale finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit, was auf Wunsch des Wahlvorstandes vorzulegen ist. Bringen Sie am besten auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sollten Sie diese verlegt haben, ist die Wahl aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich.
Um vorab per Briefwahl zu wählen benötigen Sie einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist.
Alle Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins und zur Briefwahl finden Sie hier.
Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen werden rechtzeitig vor der Wahl an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Wer bis 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.
Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 27. Februar 2026 erfolgen kann. Besonders relevant ist dies auch bei Umzügen in den 6 Wochen vor der Wahl. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl nicht wählen zu dürfen.
Weitere Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Was ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten?
Die vollständigen Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei der Wahlleitung einzureichen. Für die Kommunalwahl und die Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026 endet die Frist am 5. Januar 2026 um 18 Uhr.
Damit Sie die Möglichkeit haben, mögliche Mängel Ihres Wahlvorschlags noch rechtzeitig zu beheben, empfehlen wir, den Wahlvorschlag deutlich früher einzureichen!
Der Wahlvorschlag und die entsprechenden Anlagen sind nach Vordruckmustern einzureichen. Die Vordruckmuster können Sie ganz einfach über die Parteienkomponente digital ausfüllen und anschließend ausdrucken. Erforderliche Unterschriften sind händisch zu leisten. Um den Link für die Onlineanwendung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde ( wahlenkasselde).
Sollten Sie für Ihren Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften sammeln, erhalten Sie das erforderliche Formblatt von der Wahlleitung bei der Wahlbehörde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die sonstigen erforderlichen Vordrucke stehen auch auf der Seite des Landeswahlleiters zum Download zur Verfügung (Link: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger (Öffnet in einem neuen Tab)). Alternativ können sie diese auch von der Wahlbehörde erhalten.
Verwaltung und Wahlen
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34117 Kassel
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| Montag | 8 - 15 Uhr |
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| Dienstag | 8 - 15 Uhr |
| Mittwoch | 8 - 15 Uhr |
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| Freitag | 8 - 12.30 Uhr |
Hinweis
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Die maßgebenden Vorschriften für die Kommunalwahlen sind:
- die Hessische Gemeindeordnung (HGO),
- das Kommunalwahlgesetz (KWG) und
- die Kommunalwahlordnung (KWO)
Dienstleistungen für Wählerinnen und Wähler
Dienstleistungen für Bewerberinnen und Bewerber
Amtliches Endergebnis der Wahl vom 14. März 2021
Die letzte Kommunal‐Wahl war am 14. März 2021. Nach Auszählung aller Stimmzettel ergibt sich folgende Stimmen- und Sitzverteilung:
- CDU: 19,18 Prozent – 14 Sitze
- GRÜNE: 28,70 Prozent – 20 Sitze
- SPD: 24,58 Prozent – 17 Sitze
- AfD: 5,58 Prozent – 4 Sitze
- FDP: 5,64 Prozent – 4 Sitze
- DIE LINKE: 11,23 Prozent – 8 Sitze
- FREIE WÄHLER: 2,26 Prozent – 2 Sitze
- Die PARTEI: 0,98 Prozent – 1 Sitz
- Rettet die Bienen: 1,86 Prozent – 1 Sitz
Die Wahlbeteiligung bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung liegt bei 43,71 Prozent.