Die jüngste Kommunalwahl fand im März 2026 statt. Dabei entfielen von den 71 Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung auf die Listen von Bündnis90/Die Grünen 16, CDU 14, SPD 14, Die Linke 11, AfD 8 sowie FDP 2, BSW 2, Tierschutzpartei 1, Volt 1, Freie Wähler 1 und Die Partei 1. Zu Fraktionen zusammengetan (Mindeststärke: 3 Stadtverordnete) haben sich FDP und Freie Wähler einerseits sowie Tierschutzpartei, Volt und Die Partei andererseits. Die laufende Wahlperiode dauert bis 2031. Detaillierte Infos zum Wahlergebnis und zur Sitzverteilung sind hier verlinkt.
Repräsentative Demokratie vor Ort
Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung in der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) definiert: Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Stadtverwaltung sowie die Geschäftsführung des Magistrats, insbesondere die Verwendung der Einnahmen. Sie stellt zudem den Haushaltsplan auf. Der Magistrat, dessen Mitglieder ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt werden (mit Ausnahme des direkt gewählten Oberbürgermeisters) hat diese laufend über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten.
71 Stadtverordnete
In Kassel besteht die Stadtverordnetenversammlung aus 71 Stadtverordneten. Sie tagt grundsätzlich einmal im Monat an einem Montag von 16 bis etwa 21 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverordneten des Rathauses. Die Einladung mit Tagesordnung wird zuvor im Amtsblatt der Stadt sowie auf der städtischen Internetseite im Bereich Stadtpolitik bzw. Politisches Informationssystem veröffentlicht. Die Teilnahme von Gästen ist beschränkt auf das Zuhören. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für bestimmte Angelegenheiten (etwa Grundstücke betreffend) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Stadtverordnetenvorsteherin
Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsteher bzw. eine Vorsteherin. Die Stadtverordnetenvorsteherin führt die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung und vertritt diese rechtlich und repräsentativ gegenüber dem Magistrat und der Öffentlichkeit. Sie hat die Sitzungen „gerecht und unparteiisch bei Wahrung der Würde und Rechte zu leiten“, heißt es in der Geschäftsordnung. Dabei handhabt sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus, kann also beispielsweise Rügen aussprechen, das Wort entziehen oder auch Störende des Saales verweisen.
Traditionell stellt die jeweils stärkste Fraktion den Stadtverordnetenvorsteher oder die Stadtverordnetenvorsteherin. Dr. Martina van den Hövel‐Hanemann (Bündnis90/Die Grüne) bekleidet seit 2021 dieses Amt und wurde am 27. April 2026 für die laufende Wahlperiode wiedergewählt. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind Dorothee Köpp (Bündnis90/Die Grünen), Annette Knieling (CDU) Christoph Zeidler (SPD) und Ali Timtik (Die Linke).
Ältestenrat
Der Ältestenrat berät den Stadtverordnetenvorsteher bei der Führung der Geschäfte. Er entscheidet über Widersprüche gemäß § 32 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Der Ältestenrat wird durch den Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen einer Woche einberufen werden. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat besteht aus dem Vorstand der Stadtverordnetenversammlung, den Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister bzw. dessen Stellvertretung.