Stadtverordneten­ver­sammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist Ausdruck des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Prinzips der repräsentativen Demokratie. Die Stadtverordneten vertreten die Bürgerinnen und Bürger, die alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl - zuletzt 2021 - entscheiden, wen Sie in das oberste Organ der Stadt entsenden.

Blick in den Stadtverordneten-Sitzungssaal

In der Stadtverordnetenversammlung bildet derzeit eine sogenannte Jamaika-Koalition die Mehrheit: Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP stellen zusammen 38 der 71 Sitze. Mehr siehe unten. 

Die nächste Sitzung der Stadtverordneten findet am Montag, 29. April, um 16 Uhr im Rathaus statt. 

Bei diesem Termin wird z. B. der neue Antidiskriminierungsbeauftrage vorgestellt. Weitere Themen finden Sie auf der  Sitzungsseite (Öffnet in einem neuen Tab). Die Sitzung ist öffentlich

Repräsentative Demokratie vor Ort

Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung in der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) definiert: Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Stadtverwaltung sowie die Geschäftsführung des Magistrats, insbesondere die Verwendung der Einnahmen. Sie stellt zudem den Haushaltsplan auf. Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten.

 Gesetzliche Grundlagen (§ 50ff der HGO)

71 Stadtverordnete

In Kassel besteht die Stadtverordnetenversammlung aus 71 Stadtverordneten. Sie tagt grundsätzlich einmal im Monat an einem Montag von 16 bis etwa 21 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverordneten des Rathauses. Die Einladung mit Tagesordnung wird zuvor im Amtsblatt der Stadt sowie im Politischen Informationssystem auf www.kassel.de veröffentlicht. Die Teilnahme von Gästen ist beschränkt auf das Zuhören. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für bestimmte Angelegenheiten (etwa Grundstücke betreffend) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

 Alle Stadtverordneten und Fraktionen


Dr. Martina van den Hövel-Hanemann

Die Stadtverordnetenvorsteherin

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsteher bzw. eine Vorsteherin. Die Stadtverordnetenvorsteherin führt die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung und vertritt diese rechtlich und repräsentativ gegenüber dem Magistrat und der Öffentlichkeit. Sie hat die Sitzungen "gerecht und unparteiisch bei Wahrung der Würde und Rechte zu leiten", heißt es in der Geschäftsordnung. Dabei handhabt sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus, kann also beispielsweise Rügen aussprechen, das Wort entziehen oder auch Störende des Saales verweisen.

Traditionell stellt die stärkste Fraktion den Stadtverordnetenvorsteher oder die Stadtverordnetenvorsteherin. Dr. Martina van den Hövel-Hanemann (Bündnis90/Die Grüne) bekleidet seit ihrer Wahl am 19. April 2021 dieses Amt.
Zur ihrer Unterstützung wählten die Stadtverordneten außerdem vier Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Diese sind Dorothee Köpp (Bündnis90/Die Grünen), Anke Bergmann (SPD), Manuela Ernst (FDP) und Maximilian Bathon (CDU).

Ältestenrat

Der Ältestenrat berät die Stadtverordnetenvorsteherin bei der Führung der Geschäfte. Er entscheidet über Widersprüche gemäß § 32 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Der Ältestenrat wird durch den Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen einer Woche einberufen werden. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat besteht aus dem Vorstand der Stadtverordnetenversammlung, den Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister bzw. dessen Stellvertretung.