Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung bildet für jede Wahlzeit aus ihrer Mitte Ausschüsse mit abgegrenzten Arbeitsgebieten. Der nachfolgenden Text informiert über Benennung und Zusammensetzung der Ausschüsse.

Beratungen in den Ausschüssen bereiten viele Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung bildet Ausschüsse als sogenannte Hilfsorgane, die Themen diskutieren und Beschlussempfehlungen abgeben. Ein Finanzausschuss ist obligatorisch. Jedes dieser Gremien wird entsprechend des Größenverhältnisses der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung im Benennungsverfahren durch die Fraktionen besetzt. Fraktionen, die keinen Sitz in einem Ausschuss erhalten, entsenden ein Stadtverordnete mit beratender Stimme (Ausnahme: Wahlvorbereitungsausschuss). Auch Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, können beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Zwölf Ausschüsse

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor bzw. beschließen endgültig über bestimmte Angelegenheiten, die ihnen von der Stadtverordnetenversammlung übertragen worden sind, ausgenommen der ausschließlichen Zuständigkeiten nach § 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Ein Ausschuss kann nur die Angelegenheiten für seinen Aufgabenbereich behandeln, die ihm von dem Stadtverordnetenvorsteher oder der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung überwiesen worden sind. Für eine Angelegenheit können mehrere Ausschüsse zuständig sein.

Anträge von Fraktionen, Stadtverordneten, dem Magistrat, der Betriebskommission der Eigenbetriebe, dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin, dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausländer-, Behinderten- bzw. Seniorenbeirat werden hier im kleinen  sachkundigen Kreis besonders eingehend erörtert und entschieden. Vor der Beratung und Beschlussfassung von einem Antrag einer Fraktion, der Angelegenheiten der Jugendhilfe betrifft, ist der Jugendhilfeausschuss zu hören. Zur Entscheidungsfindung kann der Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss Sachverständige und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppe, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, hinzuziehen. Die Sachverständigen bzw. die sachkundigen Bürger oder Bürgerinnen geben ihre Stellungnahme ab und beantworten ggf. Fragen der Stadtverordneten.

Nach der Beratung erfolgt die Abstimmung. Die Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, öffentlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Der Beschluss ist die Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung, die gleiche Entscheidung zu treffen. Die Stadtverordnetenversammlung trifft dann in einer ihrer folgenden Sitzung die endgültige Entscheidung; kann aber bei Bedarf noch Änderungen vornehmen oder sich anders entscheiden.

Entscheidet ein Ausschuss über eine bestimmte Angelegenheit endgültig, ist sein Beschluss so verbindlich wie der der Stadtverordnetenversammlung.

Mit einer Anfrage können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangt werden. Sie werden von dem zuständigen Magistratsmitglied mündlich beantwortet, ggf. schließt sich anschließend eine Diskussion an. Anträge dazu sind nicht zulässig.

Jeder Ausschuss tagt grundsätzlich einmal im Monat zwischen 16 und 19 Uhr in einem der Sitzungszimmer des Kasseler Rathauses. Die Einladung mit Tagesordnung wird in der Regel zwei Tage vor dem Sitzungstermin veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Kassel und ca. eine Woche vor dem Termin im Politischen Informationssystem auf www.kassel.de. Weitere Auskünfte gibt das Büro der Stadtverordnetenversammlung.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Die Teilnahme ist aber beschränkt auf das Zuhören. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für einzelne Angelegenheiten kann ein Ausschuss die Öffentlichkeit ausschließen, zum Beispiel bei Grundstücksangelegenheiten.