Dass die Hessische Gemeindeordnung (HGO) auch als Magistratsverfassung bezeichnet wird, weist auf die große Bedeutung dieses Gremiums hin. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Dabei handelt er nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die er sowohl vorbereitet als auch ausführt.
Den Vorsitz im Magistrat hat der auf sechs Jahre direkt gewählte Oberbürgermeister. Außer ihm werden alle Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, darunter auch die weiteren fünf hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten. Ihre Wahlzeit beträgt ebenfalls sechs Jahre. Die anderen 13 Mitglieder des Magistrats sind ehrenamtlich und werden von der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der ihr angehörenden Fraktionen für die Dauer der fünfjährigen Wahlperiode bestimmt. Der Kasseler Magistrat setzt sich nach der Hauptsatzung der Stadt somit aus sechs hauptamtlichen und 13 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die - mit Ausnahme des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin - die Bezeichnung Stadträtin bzw. Stadtrat führen.
Als Dezernentinnen und Dezernenten leiten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder jeweils bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung. Ein Dezernat umfasst oft mehrere Ämter.
Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD), Dezernat I
Christian Geselle
Christian Geselle wurde 1976 geboren. Der Jurist und Diplom-Verwaltungswirt ist seit dem 22. Juli 2017 Oberbürgermeister der Stadt Kassel.
Bürgermeisterin Ilona Friedrich ist bis zur Neubesetzung auch zuständige Dezernentin für das Gesundheitsamt, das Schulverwaltungsamt sowie die Stabsstelle Amt für Chancengleichheit. Das Dezernat von Stadträtin Susanne Völker wird erweitert um das Jugendamt sowie das Amt Kindertagesbetreuung.
Stadtbaurat Christof Nolda (Bündnis90/Die Grünen), Dezernat VI
Christof Nolda
Christof Nolda leitet seit 2012 als Stadtbaurat das Dezernat VI für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr.
Der komplette Magistrat der Stadt Kassel in der Wahlperiode 2021 bis ´26
Ehrenamtliche Magistratsmitglieder werden aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der Fraktionen in den Magistrat gewählt. Dort sind sie bei Entscheidungen stimmberechtigt. Als Stadträtinnen und Stadträte können den Oberbürgermeister in seinen Repräsentationsaufgaben vertreten.
Beiräte sind Gremien mit beratender Funktion. Sie können aber Empfehlungen für die Organe der Stadt abgeben. Die Beiräte repräsentieren gesellschaftliche Gruppen und widmen sich Themenschwerpunkten.
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