Magistrat

Dass die Hessische Gemeindeordnung (HGO) auch als Magistratsverfassung bezeichnet wird, weist auf die große Bedeutung dieses Gremiums hin. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Dabei handelt er nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die er sowohl vorbereitet als auch ausführt.

Der Magistrat besorgt die laufende Verwaltung und vertritt die Stadt, erledigt Weisungsaufgaben und die städtische Öffentlichkeitsarbeit. Und er ist es, der Stadtbediensteten anstellt, befördert oder entlässt (§§ 66, 70, 73 HGO).

Den Vorsitz im Magistrat hat der auf sechs Jahre direkt gewählte Oberbürgermeister. Außer ihm werden alle Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, darunter auch die weiteren fünf hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten. Ihre Wahlzeit beträgt ebenfalls sechs Jahre. Die anderen 13 Mitglieder des Magistrats sind ehrenamtlich und werden von der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der ihr angehörenden Fraktionen für die Dauer der fünfjährigen Wahlperiode bestimmt. Der Kasseler Magistrat setzt sich nach der Hauptsatzung der Stadt somit aus sechs hauptamtlichen und 13 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die - mit Ausnahme des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin - die Bezeichnung Stadträtin bzw. Stadtrat führen.

Nachfolgend finden Sie alle Mitglieder des Magistrates mit weiteren Informationen hier aufgeführt.


Der Magistrat zu Beginn der Wahlperiode 2026 bis 2031 mit den hauptamtlichen Mitglieder (1. Reihe, v. re.) Dr. Sven Schoeller, Heiko Lehmkuhl, Nicole Maisch, Matthias Nölke, Simone Fedderke und Dr. Nobert Wett sowie die ehrenamtlichen (2. Reihe, v.re.) Dieter Beig, Christine Hesse, Manfred Merz, Jürgen Menzel; (3. Reihe v. re.) Ingrid Häußer-Domes, Katharina Griesel, Heidemarie Reimann; (4. Reihe, v.re.) Markus Brabant, Vera Wilmes, Ilyas Yassin, Harald Werner; (5. Reihe, v.re) Thomas Schenk und Heinz Schmidt.

Hauptamtliche Magistratsmitglieder

Als Dezernentinnen und Dezernenten leiten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder jeweils bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung. Ein Dezernat umfasst mehrere Ämter. 

Ehrenamtliche Magistratsmitglieder

Auch die derzeit 13 ehrenamtlichen Magistratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt, in der Regel nach Stärke der in ihr vertretenen Fraktionen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und entspricht somit der Dauer der Wahlperiode. Wie die hauptamtlichen Magistratsmitglieder sind sie stimmberechtigt und können als Stadträtinnen und Stadträte den Oberbürgermeister in seinen Repräsentationsaufgaben vertreten. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Stephan Kaiser
  • Stadt Kassel; Foto: Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel; Foto: Ben Wolf
  • Stadt Kassel; Foto: Ben Wolf
  • Stadt Kassel; Foto: Ben Wolf
  • Stadt Kassel; Foto: Ben Wolf
  • Stadt Kassel; Foto: Ben Wolf
  • Stadt Kassel; Foto: Ben Wolf
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen