Dass die Hessische Gemeindeordnung (HGO) auch als Magistratsverfassung bezeichnet wird, weist auf die große Bedeutung dieses Gremiums hin. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Dabei handelt er nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die er sowohl vorbereitet als auch ausführt.
Aktuell: Nach den Wahlen durch die Stadtverordnetenversammlung ändern sich im Herbst und Winter die Leitungen und Zuschnitte der Dezernate der Stadtverwaltung: Heiko Lehmkuhl (Ordnung, Sicherheit, Sport) und Stadtkämmerer Matthias Nölke, Wirtschaft) treten ihre Ämter am 1. Oktober an, Nicole Maisch wird am 1. November Bürgermeisterin und Norbert Wett am selben Tag Stadtrat für Soziales, Digitalisierung, Tourismus. Simone Fedderke (Klima, Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Verkehr) beginnt am 1. Januar ihr Wirken als Dezernentin der Stadt Kassel. Nähere Infos siehe unten.
Den Vorsitz im Magistrat hat der auf sechs Jahre direkt gewählte Oberbürgermeister. Außer ihm werden alle Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, darunter auch die weiteren fünf hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten. Ihre Wahlzeit beträgt ebenfalls sechs Jahre. Die anderen 13 Mitglieder des Magistrats sind ehrenamtlich und werden von der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der ihr angehörenden Fraktionen für die Dauer der fünfjährigen Wahlperiode bestimmt. Der Kasseler Magistrat setzt sich nach der Hauptsatzung der Stadt somit aus sechs hauptamtlichen und 13 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die - mit Ausnahme des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin - die Bezeichnung Stadträtin bzw. Stadtrat führen.
Als Dezernentinnen und Dezernenten leiten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder jeweils bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung. Ein Dezernat umfasst oft mehrere Ämter.
Oberbürgermeister Dr. Sven Schoeller (Bündnis 90/Die Grünen), Dezernat I
Dr. Sven Schoeller wurde am 19. Januar 1973 in Göttingen geboren. Der promovierte Jurist ist seit dem 22. Juli 2023 direkt gewählter Oberbürgermeister der Stadt Kassel.
Ehrenamtliche Magistratsmitglieder werden aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der Fraktionen in den Magistrat gewählt. Wie die hauptamtlichen Magistratsmitgieder sind sie stimmberechtigt und können als Stadträtinnen und Stadträte den Oberbürgermeister in seinen Repräsentationsaufgaben vertreten.
Beiräte sind Gremien mit beratender Funktion. Sie können aber Empfehlungen für die Organe der Stadt abgeben. Die Beiräte repräsentieren gesellschaftliche Gruppen und widmen sich Themenschwerpunkten.
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