Magistrat

Dass die Hessische Gemeindeordnung (HGO) auch als Magistratsverfassung bezeichnet wird, weist auf die große Bedeutung dieses Gremiums hin. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Dabei handelt er nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die er sowohl vorbereitet als auch ausführt.

Den Vorsitz im Magistrat hat der auf sechs Jahre direkt gewählte Oberbürgermeister. Außer ihm werden alle Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, darunter auch die weiteren fünf hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten. Ihre Wahlzeit beträgt ebenfalls sechs Jahre. Die anderen 13 Mitglieder des Magistrats sind ehrenamtlich und werden von der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der ihr angehörenden Fraktionen für die Dauer der fünfjährigen Wahlperiode bestimmt. Der Kasseler Magistrat setzt sich nach der Hauptsatzung der Stadt somit aus sechs hauptamtlichen und 13 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die - mit Ausnahme des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin - die Bezeichnung Stadträtin bzw. Stadtrat führen.

Hauptamtliche Magistratsmitglieder

Hauptamtlicher Magistrat der Stadt Kassel, Stand: Juni 2022

Als Dezernentinnen und Dezernenten leiten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder jeweils bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung. Ein Dezernat umfasst oft mehrere Ämter.

Ehrenamtliche Magistratsmitglieder

Ehrenamtlicher Magistrat der Stadt Kassel; Stand: Juni 2022

Ehrenamtliche Magistratsmitglieder werden aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung nach der Stärke der Fraktionen in den Magistrat gewählt. Dort sind sie bei Entscheidungen stimmberechtigt. Als Stadträtinnen und Stadträte können den Oberbürgermeister in seinen Repräsentationsaufgaben vertreten. 

Druckdateien der Dezernentinnen und Dezernenten finden Sie auf der Seite:  Bilddatenbanken

  • Der Magistrat der Stadt Kassel kann Kommissionen bilden. Hier erfahren Sie mehr über die Aufgabenbereiche und die Zusammensetzung.
  • Kommunalpolitik

    Beiräte

    Beiräte sind Gremien mit beratender Funktion. Sie können aber Empfehlungen für die Organe der Stadt abgeben. Die Beiräte repräsentieren gesellschaftliche Gruppen und widmen sich Themenschwerpunkten.