Rückerstattung von Kostenbeiträgen
Für die Zeit des coronabedingten Betretungsverbots unserer Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie während des Appells der Bundesregierung bzw. der jeweiligen Landesregierungen, alle Kinder zur Kontaktreduzierung möglichst zuhause zu betreuen, vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Mai 2021 erfolgt eine zeitnahe Erstattung der Kostenbeiträge, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Beschreibung
Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Wir sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesbetreuungsplätzen für kleinere Kinder in Kindertagesstätten und in Tagespflegestellen.