Aktuelle Informationen
Für Kinder, die in der Zeit vom 17. März bis 5. Juli 2020 im Rahmen des coronabedingten Betretungsverbots unserer Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden die für den genannten Zeitraum angefallenen Betreuungskostenbeiträge auf Antrag erstattet. Gleiches gilt für den Bereich der Kindertagespflege.
Ein formloser Antrag kann schriftlich im Amt Kindertagesbetreuung, Zentralabteilung, oder per Mail unter kindertagesbetreuungkasselde gestellt werden.
Die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen haben Mitte Dezember 2020 an alle Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um Kontakte zu reduzieren. Die hessische Landesregierung hat den Kommunen zunächst für den Monat Januar 2021 finanzielle Mittel zur Erstattung von Betreuungskostenbeiträgen in Aussicht gestellt.
Nähere Informationen zur Abwicklung von Beitragserstattungen liegen uns noch nicht vor und werden zeitnah nach Bekanntwerden veröffentlicht.
Bei freien Trägern gilt, dass Anträge auf Erstattung von Betreuungskostenbeiträgen an die jeweilige Einrichtung zu richten sind. Die Entscheidung über eine Erstattung trifft der jeweilige Träger.“
Beschreibung
Die Kindertagespflege ist eine wohnortnahe Betreuungsform, die besonders für sehr kleine Kinder geeignet ist.
Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht kleinen Kindern soziales Lernen und eine individuelle Förderung.
Die Tagespflegepersonen werden vom Fachdienst Kindertagespflege sorgfältig ausgewählt und in Qualifizierungskursen auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und fachlich begleitet.
Qualifizierte Tagesmütter oder Tagesväter bieten flexible Betreuungszeiten an und unterstützen Eltern, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in der eigenen Familie, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen
Suchen Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater für ihr Kind?
- Wir geben Ihnen einen aktuellen Überblick über die freien Tagespflegestellen in Ihrem Stadtteil
- Wir informieren Sie über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Tagespflegestelle.
- Wir beraten Sie in organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen der Kindertagespflege
Interessieren Sie sich für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater?
- Wir bereiten Sie in einer Schulung auf Ihre Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater vor.
- In allen Fragen der Kinderbetreuung erhalten Sie von uns fachliche Begleitung und Beratung.
- In Qualifizierungsmaßnahmen werden pädagogische und entwicklungspsychologische Grundlagen vermittelt und rechtliche Themen vertieft.
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Tageseltern auszutauschen.