Rückerstattung von Kostenbeiträgen
Für die Zeit des coronabedingten Betretungsverbots unserer Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie während des Appells der Bundesregierung bzw. der jeweiligen Landesregierungen, alle Kinder zur Kontaktreduzierung möglichst zuhause zu betreuen, vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Mai 2021 erfolgt eine zeitnahe Erstattung der Kostenbeiträge, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Beschreibung
Die Tagespflege in sogenannten Tagespflegestellen ist für Personensorgeberechtigte bzw. Eltern von Kindern bis drei Jahren gedacht, die wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Studium für die Betreuung ihrer Kinder auf Hilfe angewiesen sind.
Eltern, die eine Tagesbetreuung für ihr Kind suchen, können sich mit dem Amt für Kindertagesbetreuung, Sachgebiet: Betrieb der Kindertagesbetreuung - Kindertagespflege, in Verbindung setzen.
Die Vermittlung von Kindern in Tagespflegestellen, wie die Anerkennung als Tagespflegestelle, werden vom Sachgebiet Kindertagespflege wahrgenommen.
Die Übernahme von Kosten für Tagespflege im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen (ganztags oder für einen Teil des Tages) ist möglich.
Online-Services
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kostenübernahme für Kindertagespflege
Zeiten
Montag | 9 - 11 Uhr |
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Mittwoch | 9 - 11 Uhr |
Freitag | 9 - 11 Uhr |
Hinweis
Darüber hinaus können Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie uns hierbei im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail.
Verzichten Sie bei Terminvorsprachen bitte auf eine weitere Begleitperson.
Zentralabteilung
Anschrift
Raum: Empfang
Weserstraße 2a
34125 Kassel