Rückerstattung von Kostenbeiträgen
Für die Zeit des coronabedingten Betretungsverbots unserer Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie während des Appells der Bundesregierung bzw. der jeweiligen Landesregierungen, alle Kinder zur Kontaktreduzierung möglichst zuhause zu betreuen, vom 1. Januar 2021 bis zum 20. Mai 2021 erfolgt eine zeitnahe Erstattung der Kostenbeiträge, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Beschreibung
Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen.
Online-Services
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Übernahme/Befreiung/Ermäßigung von Kindertagesstättenbeiträgen
Zeiten
Montag | 9 - 11 Uhr |
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Mittwoch | 9 - 11 Uhr |
Freitag | 9 - 11 Uhr |
Hinweis
Darüber hinaus können Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie uns hierbei im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail.
Verzichten Sie bei Terminvorsprachen bitte auf eine weitere Begleitperson.
Zentralabteilung
Anschrift
Raum: Empfang
Weserstraße 2a
34125 Kassel