Aktuelle Informationen
Für Kinder, die in der Zeit vom 17. März bis 5. Juli 2020 im Rahmen des coronabedingten Betretungsverbots unserer Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden die für den genannten Zeitraum angefallenen Betreuungskostenbeiträge auf Antrag erstattet. Gleiches gilt für den Bereich der Kindertagespflege.
Ein formloser Antrag kann schriftlich im Amt Kindertagesbetreuung, Zentralabteilung, oder per Mail unter kindertagesbetreuungkasselde gestellt werden.
Die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen haben Mitte Dezember 2020 an alle Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um Kontakte zu reduzieren. Die hessische Landesregierung hat den Kommunen zunächst für den Monat Januar 2021 finanzielle Mittel zur Erstattung von Betreuungskostenbeiträgen in Aussicht gestellt.
Nähere Informationen zur Abwicklung von Beitragserstattungen liegen uns noch nicht vor und werden zeitnah nach Bekanntwerden veröffentlicht.
Bei freien Trägern gilt, dass Anträge auf Erstattung von Betreuungskostenbeiträgen an die jeweilige Einrichtung zu richten sind. Die Entscheidung über eine Erstattung trifft der jeweilige Träger.“
Beschreibung
Angebote der Tagesbetreuung sind Einrichtungen gemäß § 22 SGB VIII, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. Die Aufgabe umfasst die Betreuung und Bildung der Kinder.
Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
Ein Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz besteht für Kinder im Alter von 3-6 Jahren.
Plätze für behinderte Kinder gibt es in allen Regelgruppen.
Es stehen zur Verfügung:
- Halbtagsplatz ohne Mittagsversorgung
- Halbtagsplatz mit Mittagsversorgung
- Dreivierteltagsplatz
- Ganztagsplatz