Die gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die Stadtverordneten, können einer Fraktion angehören oder fraktionslos sein. Durch übereinstimmende Willenserklärung können sich Stadtverordnete zu einer Fraktion zusammenschließen, um ihre politischen Ziele besser durchzusetzen.
Nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Kassel muss eine Fraktion aus dem Zusammenschluss von mindestens drei Stadtverordneten bestehen. Eine Fraktion konstituiert sich durch die Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen. Mit Ablauf der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung endet ihre rechtliche Existenz.
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit und stellen die Arbeit über ihre Fraktionstätigkeit öffentlich dar. Die Öffentlichkeitsarbeit darf jedoch nicht auf parteipolitische Werbung ausgerichtet sein.
Die Fraktionen tagen in der Regel einmal wöchentlich, je nach Bedarf tagen fachbereichsbezogene Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise. In der Fraktionssitzung (grundsätzlich nicht öffentlich) erfolgt dann die Meinungs- und Willensbildung.
Jeder Einwohner oder jede Einwohnerin kann sich an einen Stadtverordneten bzw. eine Stadtverordnete oder die Fraktion seines oder ihres Vertrauens wenden, um ein Anliegen in den Beratungsgang der städtischen Gremien zu bringen.
In der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktionen
Bündnis90/Die Grünen |
20 Sitze, Vorsitzende: Christine Hesse, Steffen Müller |
SPD | 18 Sitze, Vorsitzende: Ramona Kopec |
CDU | 14 Sitze, Vorsitzender: Dr. Michael von Rüden |
DIE LINKE | 7 Sitze, Vorsitzende: Sabine Leidig |
FDP | 4 Sitze, Vorsitzender: Matthias Nölke |
4 Sitze, Vorsitzender: Sven René Dreyer | |
Vier Personen gehören keiner Fraktion an |
Die Mitglieder der Fraktionen finden Sie unter folgendem Link
Rechtsgrundlage
Die Rechte der Fraktionen:
- Besetzung der ihr zustehenden Ausschusssitze im Rahmen des Benennungsverfahrens.
- Entsendung von Stadtverordneten mit beratender Stimme in Ausschüsse, in denen sie keinen Sitz haben (Ausnahme: Wahlvorbereitungsausschuss) und in die Ortsbeiräte.
- Einbringen von Anträgen und Anfragen in die Stadtverordnetenversammlung und in die Ausschüsse.
- Recht auf Einberufung einer außerplanmäßigen Ausschusssitzung oder des Ältestenrates.
- Teilnahme von Magistratsmitgliedern und sonstigen Personen (z.B. Funktionsträger der örtlichen Parteigliederungen) mit beratender Stimme an Fraktionssitzungen.
- Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Deckung der Kosten für die Geschäftsführung der Fraktion.
- Parteifähigkeit / Erlass einer Fraktionsgeschäftsordnung