Jugendamt

Das Jugendamt erfüllt die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgaben werden durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Dazu gehören Aufgaben bzw. Angebote aus den Bereichen Jugendhilfeplanung, Frühe Hilfen, Familiennetzwerke; Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss; Allgemeine soziale Dienste, Jugendhilfe im Strafverfahren, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, Beratung und Unterstützung von Eltern und Kindern in schwierigen Situationen; Kinder- und Jugendförderung, Jugendzentren, Schulsozialarbeit, mobile Jugendarbeit, Jugendkultur, Kinder- und Jugendbeteiligung, ambulante, teilstationäre und stationäre Erziehungshilfen.
Für die Erfüllung der Aufgaben gibt es eine enge und vielfältige Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen des Jugendhilfeausschusses, der AG 78 SGB VIII und verschiedenen Beteiligungsprojekten Einfluss auf die Ausgestaltung der verschiedenen Angebote nehmen.

Beschreibung

Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dazu tragen die Fachkräfte des Jugendamtes mit ihren Angeboten und Hilfen bei.

In den zahlreichen Handlungsbereichen des Jugendamtes oder der Jugendhilfe

  • organisieren wir Freizeit-, Bildungs- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche;
  • helfen wir bei Unterhaltsproblemen, Vaterschaftsanerkennungen oder Sorgeerklärungen und führen dazu Beistandschaften und
  • unterstützen wir Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Beratung und Hilfe in schwierigen familiären Situationen wie beispielsweise Trennung, Scheidung oder erzieherische Probleme;
  • setzen wir uns für die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein. 

Öffnungszeiten und Dienstleistungen:
Die Öffnungszeiten und Dienstleistungen des Amtes finden Sie jeweils nach Abteilung geordnet in der Organisationsstruktur.

Hinweise zum Antrag auf Beratung oder Leistungen beim Jugendamt nach dem SGB VIII
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Lebenssituationen und Extras

  • Von der Geburt bis zur Einschulung und Volljährigkeit stehen einige Herausforderungen bevor. In unserer Übersicht finden Sie hilfreiche Informationen und Hilfsangebote.
  • In der Stadt Kassel gibt es mehrere Stadtteilzentren und andere Treffpunkte, die sich für die Pflege und Förderung von Gemeinschaft und guter Nachbarschaft einsetzen. Ob Sprachkurse, Spielenachmittage oder hauswirtschaftliche Unterstützung - für jede Altersgruppe ist etwas dabei.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Das bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe.
Sie hat nicht genug Geld zum Leben.
Sie kann nicht gut alleine leben.

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalt ist Geld zum Leben.
Man bekommt es von einer anderen Person.
Anspruch bedeutet:
Es gibt ein Recht auf etwas.

Unterhalts-Anspruch ist das Recht auf Geld zum Leben.
Man kann dieses Geld von einer anderen Person verlangen.
Zum Beispiel von einem Partner oder von einer Partnerin.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Pflegschaft

Pflegschaft

Eine Pflegschaft ist so etwas Ähnliches wie eine Vormundschaft.
Es bedeutet:
Eine erwachsene Person kümmert sich um eine minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.

ABER:
Die erwachsene Person kümmert sich nur um ganz bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Gesundheit
  • Rechtliche Sachen.
Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse
Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

BaföG

BaföG

BaföG ist die Abkürzung für ein Gesetz:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Man bekommt Geld vom Staat:

  • Wenn man eine Ausbildung macht.
  • Wenn man studiert.
  • und wenn man in dieser Zeit nicht genug Geld zum Leben hat.
Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Kosten-Beitrag (Kostenbeitrag)

Kosten-Beitrag (Kostenbeitrag)

Das ist ein Teil von Kosten.
Kosten ist Geld, das man für etwas bezahlen muss.
Zum Beispiel für Sachen wie eine Wasch-Maschine.
Oder für eine Arbeit.
Wie die Reparatur von einer Wasch-Maschine.

Kosten-Beitrag ist ein Teil von Kosten.
Zum Beispiel:
Ein Teil von dem Geld für eine Wasch-Maschine.
Dieser Teil wird von einem Amt bezahlt.
Wenn jemand etwas nicht allein bezahlen kann.

Police

Police

Eine Police ist ein Papier von einer Versicherung.
Man spricht es so: Poliesse.
In dem Papier steht:
Es gibt einen Vertrag.
Zwischen dieser Person und dieser Versicherung.
Man braucht das Papier zum Beispiel:
Wenn man die Hilfe von dieser Versicherung braucht.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Anja Koehne