Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Diese Abteilung berät bei folgenden Themen:

Vormundschaften und Pflegschaften
Der Vormund oder Pfleger übernimmt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder gerichtlicher Anordnung Aufgaben, die ansonsten im Rahmen der elterlichen Sorge von den Eltern wahrgenommen werden.

Beistandschaft
Wesentliche Aufgabe des Beistandes ist es, den sorgeberechtigten Elternteil bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für sein Kind zu unterstützen, bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken und die gemeinsame elterliche Sorge zu beurkunden.

Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützungsleistung für alleinerziehende Elternteile, die vom anderen Elternteil keine oder nur unzureichende Unterhaltszahlungen erhalten.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse
Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalt ist Geld zum Leben.
Man bekommt es von einer anderen Person.
Anspruch bedeutet:
Es gibt ein Recht auf etwas.

Unterhalts-Anspruch ist das Recht auf Geld zum Leben.
Man kann dieses Geld von einer anderen Person verlangen.
Zum Beispiel von einem Partner oder von einer Partnerin.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Pflegschaft

Pflegschaft

Eine Pflegschaft ist so etwas Ähnliches wie eine Vormundschaft.
Es bedeutet:
Eine erwachsene Person kümmert sich um eine minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.

ABER:
Die erwachsene Person kümmert sich nur um ganz bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Gesundheit
  • Rechtliche Sachen.
Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Das bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe.
Sie hat nicht genug Geld zum Leben.
Sie kann nicht gut alleine leben.