Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung

Beim Jugendamt können Sie kostenlos folgende Beurkundungen vornehmen lassen:
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter und des Kindes, Zustimmungserklärung des bisher rechtlichen Vaters und Mutterschaftsanerkennung.

Beschreibung

Wenn die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können die Väter die Vaterschaft durch Urkunde anerkennen und die Mütter können der Vaterschaft urkundlich zustimmen. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Wenn Mutter oder Vater minderjährig sind, ist zusätzlich eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss das Kind der Vaterschaft selber urkundlich zustimmen.

Nach deutschem Recht ist die Frau, die das Kind geboren hat, die Mutter des Kindes. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist daher nach deutschem Recht nicht erforderlich. Eine Mutterschaftsanerkennung kann jedoch nach ausländischem, z. B. italienischem, Recht notwendig sein. 

Grundsätzlich kann eine Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemanns der Mutter oder aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung. Die Anerkennung vom leiblichen Vater wird trotz bestehender rechtlicher Vaterschaft wirksam, wenn zusätzlich der rechtliche Vater der Anerkennung zustimmt und die leibliche Vaterschaft durch ein Abstammungsgutachten nach § 17 Gendiagnostikgesetz nachgewiesen ist. Der Nachweis über die leibliche Vaterschaft ist für die Beurkundung im Jugendamt nicht erforderlich, sodass die Beurkundung aller Erklärungen bereits vor der Geburt des Kindes möglich ist. Jedoch ist der Nachweis beim Standesamt zur Eintragung in das Geburtenregister vorzulegen. Entsprechende genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung müssen von akkreditierten Einrichtungen vorgenommen werden.

In Verbindung mit der Vaterschaftsanerkennung kann auch (vor‐ oder nachgeburtlich) das gemeinsame Sorgerecht beurkundet werden. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier:   Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennungen (und Sorgeerklärungen) können bei jedem Jugendamt und bei Notaren beurkundet werden. Die Vaterschaftsanerkennung kann außerdem in jedem Standesamt beurkundet werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Beistandschaften

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Geburten-Register (Geburtenregister)

Geburten-Register (Geburtenregister)

Das ist eine Liste.
Darin stehen verschiedene Daten von neu geborenen Babys.

Dazu gehören:

  • Der Name
  • Die Namen von den Eltern
  • Das Geschlecht
  • Das Geburtsdatum
  • Der Geburtsort
Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Pflegschaft

Pflegschaft

Eine Pflegschaft ist so etwas Ähnliches wie eine Vormundschaft.
Es bedeutet:
Eine erwachsene Person kümmert sich um eine minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.

ABER:
Die erwachsene Person kümmert sich nur um ganz bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Gesundheit
  • Rechtliche Sachen.
Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalts-Anspruch (Unterhaltsanspruch)

Unterhalt ist Geld zum Leben.
Man bekommt es von einer anderen Person.
Anspruch bedeutet:
Es gibt ein Recht auf etwas.

Unterhalts-Anspruch ist das Recht auf Geld zum Leben.
Man kann dieses Geld von einer anderen Person verlangen.
Zum Beispiel von einem Partner oder von einer Partnerin.

Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse
Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Hilfe-Bedürftigkeit (Hilfe-bedürftig, hilfsbedürftig, Hilfebedürftigkeit)

Das bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe.
Sie hat nicht genug Geld zum Leben.
Sie kann nicht gut alleine leben.