Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Einspruch / Berichtigung
Wenn Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung während der Einsichtsfrist zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch hin korrigiert werden.
Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Informationen Wählerverzeichnis-Umzug (Öffnet in einem neuen Tab)
Deutsche im Ausland - Wahlrecht
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Allgemeine Informationen - Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab)
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Verwaltung und Wahlen
Anschrift
Raum: Z 10 bis Z 16
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
Briefwahlbüro/Wahlbehörde
Anschrift
Rathaus - Bürgersaal
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel