Eintragung in das Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Sollten Sie kurz vor der Wahl nach Kassel umziehen oder 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Beschreibung

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis mit allen Wahlberechtigten geführt. In welchem Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, ergibt sich daraus, wo Sie wann mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie den 6 Wochen vor einer Wahl umziehen, sprechen Sie das Thema am besten gezielt bei Ihrer An‐ oder Ummeldung im Bürgerbüro an. Die Wahlbehörde legt dort entsprechendes Informationsmaterial aus.

Sollten Sie bis 3 Wochen vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, dass Sie dort eingetragen sind.

Gewisse Personengruppen müssen sich zudem generell zunächst durch einen Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können. 

Bei jeglichen Fragen rund um die Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde oder sprechen Sie im  Briefwahlbüro vor.

Anschrift und Öffnungszeiten

Verwaltung und Wahlen

Anschrift

Raum: A0.014 - A0.024

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Briefwahlbüro/Wahlbehörde

Anschrift

Rathaus - Bürgersaal
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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