Europawahl: Briefwahlbüro öffnet am 29. April

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses hat ab Montag, 29. April, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 9. Juni, stattfindende Europawahl sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist für in Kassel wohnende Wahlberechtigte ab Montag, 29. April, und grundsätzlich bis spätestens Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich. 

Die Öffnungszeiten

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist vom 29. April bis 7. Juni wie folgt geöffnet: montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 10 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 7. Juni, ist das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen beantragen

Die Stadt Kassel empfiehlt, den Onlineantrag unter  www.kassel.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab) zu nutzen. Dies ist ab Montag, 29. April, bis zum 2. Juni möglich. Das Formular kann ganz einfach online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Von dieser praktischen Möglichkeit machen immer mehr Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Bei den vergangenen Wahlen lag der Anteil der Onlineanträge bei knapp 60 Prozent. Die Unterlagen können alternativ per E-Mail an  briefwahlkasselde beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden, nicht jedoch telefonisch. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an folgende Adresse gesendet werden: Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel.

Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Meldeanschrift oder an eine vom Wahlberechtigten angegebene abweichende Adresse per Post zugestellt.

Da bei schriftlicher Beantragung die Briefwahlunterlagen postalisch versandt werden und die Wahlbriefe rechtzeitig bis zum Wahltag um 18 Uhr im Rathaus eingehen müssen, wird die Nutzung dieser Möglichkeiten bis eine Woche vor der Europawahl empfohlen. Danach ist die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Briefwahl direkt im Briefwahlbüro die beste Wahl.

Die Briefwahlunterlagen können auch einer bevollmächtigen Person ausgehändigt werden, wenn dies mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt wird. Hierzu muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und muss dies schriftlich im Briefwahlbüro erklären. Wählen darf jedoch nur jede wahlberechtigte Person persönlich. Eine Versendung von Briefwahlunterlagen an Bevollmächtigte ist bei Online-Beantragung oder Beantragung per E-Mail nicht möglich, da die Vollmacht im Original vorliegen muss.

Die Wahlbehörde rechnet auch diesmal mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwahlanträgen und appelliert deshalb an die Wählerinnen und Wähler, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Die Auszählung der rechtzeitig durch Briefwahl abgegebenen Stimmen erfolgt am Wahltag ab 18 Uhr.

Ausweisdokument nicht vergessen

Wer persönlich wählen möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden.

Diese wird den Wahlberechtigten ab Ende nächster Woche per Post zugestellt.

Wer bis Sonntag, 19. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich vorsorglich gleich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt und sich gegebenenfalls nachtragen lassen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Europawahl in Kassel sind Personen,

  • die mindestens 16 Jahre alt sind,
  • deren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens drei Monaten (9. März 2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen,
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Kassel wählen können nur Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Kassel eingetragen sind. 

Wahlberechtigte, die sich bis Sonntag, 28. April, mit Hauptwohnsitz in Kassel angemeldet haben, werden in das Wählerverzeichnis in Kassel eingetragen und sind zur Europawahl in Kassel wahlberechtigt. Ändert sich der Hauptwohnsitz in der Zeit von Montag, 29. April, bis Sonntag, 19. Mai, können Wahlberechtigte entweder bei ihrer Fortzugsgemeinde wählen, wenn Sie dort in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Oder aber sie beantragen bis Sonntag, 19. Mai, die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Kassel. Informationen hierzu auf  www.kassel.de/waehlerverzeichnis (Öffnet in einem neuen Tab).

Wer ohne festen Wohnsitz ist, ist im Melderegister nicht eingetragen und muss, um sein Wahlrecht ausüben zu können, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Informationsmaterial wird in den Unterkünften und Begegnungsstätten für Nichtsesshafte und Wohnungslose ausgelegt.

Informationen für Wahlberechtigte aus anderen EU‐Mitgliedstaaten

Wahlberechtigte aus anderen EU‐Mitgliedstaaten können entweder in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen. Wenn sie bereits bei vergangenen Europawahlen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden diese Personen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ansonsten müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19. Mai bei der Wahlbehörde stellen, sofern sie in Deutschland wählen wollen.

Den Antrag gibt es auf  www.kassel.de/waehlerverzeichnis (Öffnet in einem neuen Tab).