Wahlschein/Briefwahl beantragen

Briefwahl ist ideal für alle, die am Wahltag nicht ihr Wahllokal aufsuchen können.

Beschreibung

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Wahlbehörde einen Wahlschein. Dieser berechtigt zum einen zur Briefwahl und zum anderen dazu, in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises zu wählen.

Die bevorstehende Bundestagswahl wird vorgezogen und am 23. Februar 2025 stattfinden. Sie können auch bei dieser Wahl Briefwahlunterlagen beantragen. Die Versendung der briefwahlunterlagen kann jedoch erst im Laufe der sechsten Kalenderwoche erfolgen.

Aufgrund der verkürzten Fristen und Zeiträume werden alle Wahlberechtigten gebeten, verstärkt am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen oder frühzeitig den Online-Service zur Anforderung von Briefwahlunterlagen in Anspruch zu nehmen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Briefwahlbüro/Wahlbehörde

Anschrift

Rathaus - Bürgersaal
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

  • Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen. Es ist vor allem wichtig, dass man sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.

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