Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid sind ein Instrument der direkten Demokratie. Unter bestimmten Bedingungen können die Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Sie können dann anstelle der Stadtverordnetenversammlung über eine wichtige Angelegenheit selbst entscheiden.
Auch die Stadtverordnetenversammlung kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (Vertreterbegehren).