Aktivität und Weiterbildung im Alter
Kassel bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Alltag aktiv zu gestalten. Über sportliche Aktivitäten sowie Bildungs- und Kulturangebote und die verschiedenen Stadtteiltreffs können Sie sich nachfolgend informieren:
Akademie 55 plus Kassel – Motto „“von Älteren für Ältere“
Finanzen und Vorsorge
Einen Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat nur der Versicherte selbst. Voraussetzungen sind
- das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze
- weitere Voraussetzungen je nach Art der Altersrente
Private und betriebliche Altersvorsorge
Hier finden Sie Informationen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge:
Haben Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht oder sind aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert und ihre Rente reicht nicht aus, können Sie prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht:
Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Durch eine Betreuungsverfügung trifft man für den Betreuungsfall Vorsorge. Eine Vorsorgevollmacht kann bei Krankheit, nachlassenden Kräften, wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln können, sinnvoll sein:
Wohnen und Pflege im Alter
Die Beratungsstelle ÄLTER WERDEN und die Wohnberatungsstelle des Caritasverbandes hilft und berät bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Der Pflegestützpunkt hilft bei allen Fragen rund um Pflege und Versorgung.
Wohnraumberatung Caritasverband Kassel
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Wohnen im Alter finden Sie hier:
Pflegekostenfinanzierung
Die Pflegestärkungsgesetze sorgen für bessere Voraussetzungen für pflegende Angehörige. Einen Überblick können Sie sich im Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit verschaffen über die Themen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistung für häusliche Pflege
- Pflege bei Verhinderung einer privaten Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel
- Entlastungsbetrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- und weiteres
Finanzielle Hilfen durch das Sozialamt:
Wenn kein Pflegegrad vorliegt, die betroffene Person nicht pflichtversichert ist oder keine ausreichenden Leistungen der Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt, können Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder im Heim vom Sozialamt beantragt werden.
Ambulant betreute Wohngruppen
Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, möglichst lange selbständig in häuslicher Umgebung zu wohnen, werden ambulant betreute Wohngruppen von der Pflegeversicherung besonders gefördert:
Miete und Nebenkosten sind selbst zu tragen oder es ist bei Bedarf beim Sozialamt eine Antragstellung möglich:
Kurzzeitpflege
Viele Menschen sind für kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege. Die pflegebedürftige Person wird vollstationär in einem Pflege- oder Seniorenheim aufgenommen.
Teilstationäre Leistungen
Auch Versicherte mit Pflegegrad 2 - 5 haben Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
Vollstationäre Leistungen
Pflegebedürftige, die nicht mehr zu Hause versorgt werden können, mindestens Pflegegrad 2 haben und dauerhaft in einem Pflegeheim leben, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung
Ist die pflegebedürftige Person nicht pflichtversichert oder reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Vermögen nicht aus, um die vollstationäre Pflege zu finanzieren, kommt das Sozialamt als Kostenträger in Betracht:
Hilfen bei Demenz
Depressionen und Demenz zählen zu den häufigsten Erkrankungen im Alter. Sie können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen:
Was tun bei Hitze
Weitere hilfreiche Links:
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über die Behördennummer (0561) 115 an uns wenden.