Rente / Rentenversicherung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung und nehmen Anträge auf.

Beschreibung

Um Rentenansprüche geltend zu machen ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Klärung des Rentenversicherungskontos und die Beantragung der Rente zu kümmern.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Weitere Informationen erhalten sie auf den Seiten der  Deutschen Rentenversicherung (Öffnet in einem neuen Tab)


Unser Leistungsspektrum beinhaltet:

Antragsverfahren

  • Hinterbliebenenrente 
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Altersrente
  • Rentenanträge nach über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen
  • Meldung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
  • Kontenklärung (Vervollständigung von Versicherungsunterlagen)
  • Ergänzung des Versicherungsverlaufes um Ausbildungs-, Krankheits-,   Arbeitslosenzeiten und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung 
  • Beitragserstattung
  • Leistungen zur Teilhabe ( Reha)


Auskunft

  • Prüfung der individuellen Rentenvoraussetzungen
  • Erläuterungen zu Versicherungsverläufen, Rentenauskünften und Rentenbescheiden des Rentenversicherungsträgers
  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
  • Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
  • Hinzuverdienst bei Rentenbezug
  • Beitragserstattung  


Vernehmungen
in Angelegenheiten der Renten- u. Unfallversicherung

  • Wahrheitsgemäße Erklärungen
  • Zeugenerklärungen
  • Eidesstattliche Versicherungen 


Bestätigung und Beglaubigung in Rentenangelegenheiten

  • Kopien von Original-Urkunden und Originalbescheinigungen
  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Lebensbescheinigung für ausländische Versicherungsträger 

Anschrift und Öffnungszeiten

Sicherung des Lebensunterhaltes, Versicherungsamt, Ausgleichsamt

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Rechts-Behelf (Rechtsbehelf)

Rechts-Behelf (Rechtsbehelf)

Das ist eine Erklärung zu diesen Themen:
Das kann man gegen eine Entscheidung von einem Amt machen.
Das kann man gegen eine Entscheidung von einem Gericht machen.

Zum Beispiel:
Wenn man eine Strafe für etwas zahlen soll.

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Manchmal braucht eine Person mehr Geld vom Amt.
Zum Beipiel nach einem Unfall.
Oder.
Für eine wichtige Hilfe.
Das nennt man Mehr-Bedarf.
Weil diese Person für eine bestimmte Zeit mehr als die normale Hilfe vom Amt braucht.

Das steht im 13. Buch von diesem Gesetz:
Sozial-Gesetz-Buch.

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Das ist Geld für die Grund-Pflege.
Grund-Pflege bedeutet:
Man bekommt Hilfe für diese Sachen:

  • Körper-Pflege
  • Essen und Trinken
  • Beim Bewegen

Wenn man zum Beispiel nicht gut allein aufstehen kann.
oder
wenn man nicht gut alleine gehen kann.

Sach-Leistung ist auch Geld für Hilfe im Haushalt.
Wenn man gepflegt wird.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Frei-Betrag (Freibetrag)

Frei-Betrag (Freibetrag)

Betrag ist ein anderes Wort für Geld.
Ein Frei-Betrag ist ein Teil vom Lohn.
Von diesem Teil muss man nichts an den Staat abgeben.

Von dem anderen Teil vom Lohn muss man etwas an den Staat abgeben.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Das ist eine Gruppe von Personen.
Sie sind miteinander verwandt.
Sie leben zusammen in einer Wohnung.
Alle bezahlen etwas im Haushalt.

Regel-Satz (Regelsatz)

Regel-Satz (Regelsatz)

Das ist eine Regel für das Sozial-Amt.
Damit rechnet das Sozial-Amt aus:
So viel Geld bekommt eine Person zum Leben.
Wenn diese Person nicht in einem Heim lebt.
Und wenn diese Person nicht in einer Einrichtung lebt.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.