Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Die Antragsformulare können Sie
Bei Bedarf, können wir Ihnen die Anträge auch zuschicken.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag können Sie
Die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen kann bis zu 12 Wochen dauern, bis alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Weiterleistungs-/Folgeanträge können meist schneller bearbeitet werden, da viele Informationen bereits vorliegen.
Wir bitten von Zwischenanfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Mietzuschuss
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag
- Mietvertrag und ggf. Untermietvertrag (alle Seiten)
- Nachweis über die Mietzahlungen der letzten 3 Monate (Kontoauszug)
- Bescheide der Stadt Kassel über den aktuellen Abschlag für Wasser und Abwasser
Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder:
- Erwerbseinkommen: Lohnabrechnung der letzten 12 Monate
- Selbstständigkeit: Steuerbescheid des Vorjahres
- Rentner: aktueller Rentenbescheid / Rentenanpassung
- Arbeitslosigkeit: aktueller Arbeitslosengeld-I-Bescheid
- Leistungen des Jobcenters: aktueller Bürgergeld-Bescheid
- Grundsicherungsleistungen: aktueller Grundsicherungsbescheid (SGB XII)
- Studium/Schule: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-Bescheid oder Negativbescheinigung sowie Studien- oder Schulbescheinigung
- Ausbildung: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)-Bescheid oder Negativbescheinigung, Ausbildungsvertrag und aktuelle Lohnabrechnung
Weitere Einkünfte könnten sein: Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Krankengeld, Übergangsgeld, Zinsen/Kapitalerträge etc.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen/Bescheide immer vollständig ein (alle Seiten)
Sie sind getrennt lebend bzw. geschieden:
- Nachweis über die Regelung des Ehegattenunterhaltes (z.B. Schriftverkehr mit Anwalt/Familiengericht, Unterhaltstitel, etc.)
- Scheidungsurteil
Sie leben allein mit Kindern im Haushalt:
- Nachweis der Unterhaltsansprüche für die Kinder (z.B. Bescheid des Jugendamtes über Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft über das Jugendamt, Schriftverkehr mit Anwalt/Familiengericht, Unterhaltsfestsetzung, etc.)
Sie zahlen Kinderbetreuungskosten (z.B. Hort, Kita, etc.):
- Kita- oder Hort- Vertrag, Rechnung, etc.
- Kontoauszug als Nachweis der Zahlungen
Sie, bzw. ein Haushaltsmitglied sind schwerbehindert und/oder pflegebedürftig:
- Schwerbehindertenausweis (Vor- und Rückseite)
- Pflegebescheid der Krankenkasse und aktueller Kontoauszug als Nachweis über den Erhalt dieser Leistungen
Bitte beachten:
Alle im Antrag mit "ja" beantworteten Fragen sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen (z.B. Auflistung über erhöhte Werbungskosten, Nachweis über die Art und Höhe des Vermögens, Nachweis über Abfindungszahlungen, Nachweis über Unterhaltspflicht, etc.)
Bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages angefordert.
Lastenzuschuss
- Bei Erstanträgen auf Lastenzuschuss (Eigenheim, Eigentumswohnung) vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Gesprächstermin.
Die Beantragung von Wohngeld ist gebührenfrei.
Der Wohngeldbehörde sind folgende Änderungen unverzüglich mitzuteilen:
- Die Einnahmen erhöhen sich um mehr als 15 %.
- Die Miete oder Belastung verringert sich um mehr als 15%.
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert sich.
- Der gesamte Haushalt zieht aus der Wohnung aus.
- Der Wohngeldempfänger oder ein anderes Haushaltsmitglied bekommen eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II) oder haben eine solche beantragt.
Unterstützung für Familien
Bezieher von Wohngeld haben die Möglichkeit für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu stellen. Sofern Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, erhalten Sie mit Ihrem Wohngeldbescheid eine entsprechende Bescheinigung.
Informationen für das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder in Wohngeldhaushalten