Mietzuschuss
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag
- Mietvertrag und ggf. Untermietvertrag (alle Seiten)
- Nachweis über die Mietzahlungen der letzten 3 Monate (Kontoauszug)
- Bescheide der Stadt Kassel über den aktuellen Abschlag für Wasser und Abwasser
Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder:
- Erwerbseinkommen: Lohnabrechnung der letzten 12 Monate
- Selbstständigkeit: Steuerbescheid des Vorjahres
- Rentner: aktueller Rentenbescheid / Rentenanpassung
- Arbeitslosigkeit: aktueller Arbeitslosengeld-I-Bescheid
- Leistungen des Jobcenters: aktueller Bürgergeld-Bescheid
- Grundsicherungsleistungen: aktueller Grundsicherungsbescheid (SGB XII)
- Studium/Schule: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-Bescheid oder Negativbescheinigung sowie Studien- oder Schulbescheinigung
- Ausbildung: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)-Bescheid oder Negativbescheinigung, Ausbildungsvertrag und aktuelle Lohnabrechnung
Weitere Einkünfte könnten sein: Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Krankengeld, Übergangsgeld, Zinsen/Kapitalerträge etc.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen/Bescheide immer vollständig ein (alle Seiten)
Sie sind getrennt lebend bzw. geschieden:
- Nachweis über die Regelung des Ehegattenunterhaltes (z.B. Schriftverkehr mit Anwalt/Familiengericht, Unterhaltstitel, etc.)
- Scheidungsurteil
Sie leben allein mit Kindern im Haushalt:
- Nachweis der Unterhaltsansprüche für die Kinder (z.B. Bescheid des Jugendamtes über Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft über das Jugendamt, Schriftverkehr mit Anwalt/Familiengericht, Unterhaltsfestsetzung, etc.)
Sie zahlen Kinderbetreuungskosten (z.B. Hort, Kita, etc.):
- Kita- oder Hort- Vertrag, Rechnung, etc.
- Kontoauszug als Nachweis der Zahlungen
Sie, bzw. ein Haushaltsmitglied sind schwerbehindert und/oder pflegebedürftig:
- Schwerbehindertenausweis (Vor- und Rückseite)
- Pflegebescheid der Krankenkasse und aktueller Kontoauszug als Nachweis über den Erhalt dieser Leistungen
Bitte beachten:
Alle im Antrag mit "ja" beantworteten Fragen sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen (z.B. Auflistung über erhöhte Werbungskosten, Nachweis über die Art und Höhe des Vermögens, Nachweis über Abfindungszahlungen, Nachweis über Unterhaltspflicht, etc.)
Bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages angefordert.
Lastenzuschuss
- Bei Erstanträgen auf Lastenzuschuss (Eigenheim, Eigentumswohnung) vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Gesprächstermin.