Wohngeld - Erhöhungsantrag

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Erhöhung beantragen.

Wohngeld - Erhöhungsantrag

Beschreibung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Online-Services

Wohngeld - Erhöhungsantrag für Mietzuschuss online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
Wohngeld - Erhöhungsantrag für Lastenzuschuss online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Neue Angebote rund ums Wohngeld

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<td>
<p>Um noch mehr Menschen über ihren möglichen Wohngeldanspruch zu informieren, gehen der Deutsche Mieterbund Nordhessen e. V. (DMB) und die Wohngeldbehörde der Stadt Kassel neue Wege. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde werden ab Mitte Februar 2024 in den Räumlichkeiten des DMB beraten.&nbsp;</p>
<p>Das Angebot richtet sich an Mitglieder des Deutschen Mieterbundes mit erstem Wohnsitz in Kassel.</p>
<p><strong>Kostenlose Beratung 14tägig ohne Termin:</strong></p>
<ul>
<li>wann: donnerstags von 9-12 Uhr</li>
<li>wo: DMB, Königsplatz 59/Poststr. 1</li>
</ul>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Das ist eine Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Wenn ihre Eltern Geld vom Staat bekommen.
Und die Eltern deshalb viele Sachen nicht bezahlen können.
Diese Hilfe ist zum Beispiel für:

  • Schulsachen
  • Eintritt für ein Museum
  • Eintritt für Veranstaltungen
Lasten-Zuschuss (Lastenzuschuss)

Lasten-Zuschuss (Lastenzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für Personen, die eine Wohnung besitzen.
Sie bekommen dieses Geld,
wenn sie selbst in dieser Wohnung leben.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

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