Hilfen zur ambulanten/häuslichen Pflege (Sozialhilfe)

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt; hier erhalten sie Informationen rund um die ambulante/häusliche Pflege.

Hilfen zur ambulanten/häuslichen Pflege (Sozialhilfe)

Beschreibung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen zur ambulanten/häuslichen Pflege erhalten.

Häusliche Krankenpflege aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird gewährt, wenn eine Krankenhausbehandlung

  • geboten, aber nicht ausführbar ist,
  • durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird,
  • die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.

Zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege gehört auch die Behandlungspflege.
Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 SGB V von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen im Bereich der häuslichen Pflege in Form von

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • oder einer Kombination aus beiden Leistungen
  • Tagespflege
  • Ambulante Verhinderungspflege
  • Entlastungsbetrg

und haben Vorrang vor den Leistungen des Sozialhilfeträgers.

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Behandlungs-Pflege (Behandlungspflege)

Behandlungs-Pflege (Behandlungspflege)

Das ist eine medizinische Pflege.
Diese Pflege wird von Fach-Leuten gemacht.
Man braucht dafür ein Rezept von einem Arzt.

Im 5. Buch von diesem Gesetz steht mehr über diese Pflege:
Sozial-Gesetz-Buch

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Police

Police

Eine Police ist ein Papier von einer Versicherung.
Man spricht es so: Poliesse.
In dem Papier steht:
Es gibt einen Vertrag.
Zwischen dieser Person und dieser Versicherung.
Man braucht das Papier zum Beispiel:
Wenn man die Hilfe von dieser Versicherung braucht.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Rehabilitation (Wieder-Eingliederung)

Das heißt Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
Es bedeutet auch:
Teilhabe beim Zusammen-Leben mit anderen Menschen bekommen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

stationäre Pflege (stationär)

stationäre Pflege (stationär)

Stationär bedeutet:
Etwas ist an einem Ort.
Es bleibt auch an diesem Ort.

Stationäre Pflege bedeutet:
Diese Pflege wird immer in einem Pflege-Heim gemacht.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

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