Beschreibung
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen zur ambulanten/häuslichen Pflege erhalten.
Häusliche Krankenpflege aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird gewährt, wenn eine Krankenhausbehandlung
- geboten, aber nicht ausführbar ist,
- durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird,
- die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.
Zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege gehört auch die Behandlungspflege.
Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 SGB V von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen im Bereich der häuslichen Pflege in Form von
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- oder einer Kombination aus beiden Leistungen
- Tagespflege
- Ambulante Verhinderungspflege
- Entlastungsbetrg
und haben Vorrang vor den Leistungen des Sozialhilfeträgers.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel