Sie sind mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass die Patientin oder der Patient die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten kann, aber auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen medizinisch notwendig sein und daher in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Pflege:
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen und es müssen mindestens geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Sollte ein Teil der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehen bei Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen über denen der Pflegeversicherung hinaus.
Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Monat, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Nachfolgende Unterlagen werden –falls zutreffend- benötigt:
- Ausweisdokument
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ärztliche Verordnung
- Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes
- Kostenvoranschlag Pflegedienst
- Nachweis über die Höhe der Miete:
Mietvertrag, letzte Mietänderungserklärung
bei Wohn- oder Einsitzrecht: Übergabevertrag
Nebenkostennachweise
- Nachweise über sämtliches Einkommen, insbesondere:
neueste Rentenanpassungsmitteilung
Bescheide über Betriebs-, Zusatz- und Stiftungsrenten
Bescheide über Versorgungsbezüge (Pensionen mit Sonderzahlung)
Nachweise über Leibrenten usw.
Wohngeld
- Nachweise über sämtliches Vermögen, insbesondere:
Girokontoauszüge der letzten drei Monate
Sparbücher, Festgeld- oder Geldmarktkonten
Wertpapiere, Pfandbriefe, Anleihen
bei Haus- oder Grundvermögen: aktueller Grundbuchauszug
bei Wohn-, Altenteils- oder Nießbrauchsrechten: Übergabevertrag usw.
- Stammbuch der Familie sowie aktuelle Anschriften der Kinder
- Policen von Unfall-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit Nachweis des derzeitigen Rückkaufwertes
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Vollmacht (formlos), sofern der Antrag von Angehörigen oder Dritten gestellt wird
- Betreuerausweis oder Beschluss des Vormundschaftsgerichtes bei Bestehen einer Betreuung
ggf. sind weitere entscheidungserhebliche Unterlagen auf Anforderung vorzulegen.
Für die Beratung und Bearbeitung der Anträge werden keine Gebühren erhoben.