Beschreibung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Wer die Bestattung aus einer moralischen Verpflichtung heraus veranlasst (z.B. Nachbar/in oder Partner/in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft), kann keine Leistungen erhalten.
Das Sozialamt hat mit den Kasseler Bestattungsinstituten vereinbart, welche Kosten bei einer Sozialbestattung angemessen sind, damit abgerechnet werden kann. Bitte lassen Sie sich von dem Bestattungsinstitut vor einem Bestattungsauftrag beraten.