Beschreibung
Übergangsregelung §141 SGB XII
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung befristete Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung bei existenzsichernden Leistungen beschlossen.
Für Neuanträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitraum 1. März 2020 bis 31.Dezember 2020 gelten die folgenden Vereinfachungen:
- Auf eine Vermögensprüfung und die Anrechnung von Vermögen wird für sechs Monate verzichtet, außer es liegen Erkenntnisse über erhebliches Vermögen vor.
- Unterkunfts- und Heizkosten werden für sechs Monate in voller Höhe anerkannt, erst dann erfolgt eine Angemessenheitsprüfung.
Diese Regelungen beziehen sich nicht auf bereits laufende Leistungen sondern nur auf Neufälle.
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.
Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen
- Alter und Nachweis des Merkzeichens „G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens „G",
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen.
Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung berücksichtigungsfähig.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
- als Sachleistung
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Online-Services
Der Online-Service für die Stadt Kassel wird derzeit eingerichtet und steht daher noch nicht zur Verfügung. Sobald der Service für Kassel freigeschaltet ist, finden Sie hier entsprechende Informationen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe
Zeiten
Sicherung des Lebensunterhaltes, Versicherungsamt, Ausgleichsamt
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel