Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten - Heizkostenspiegel 2023


Die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten orientiert sich an einem alle zwei Jahre aktualisierten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ und dem jeweils aktuellen Heizspiegel des Deutschen Mieterbundes/co2online.

Übersteigen die tatsächlichen Unterkunftskosten im Einzelfall die angemessene Grenze, ist immer zu prüfen, ob persönliche Gründe bei den Leistungsberechtigten vorliegen, die sozialhilferechtlich eine Anerkennung der über den ausgewiesenen Mietobergrenzen hinausgehenden Aufwendungen notwendig machen.

Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten

Als angemessen können Kosten bis zu folgenden Grenzwerten anerkannt werden:

             
Pers. in der Bedarfsgemeinschaft/ im Haushalt 1 2 3 4 5 6 und mehr Personen
Grenzwert incl. NK 472,50 Euro 530,40 Euro 622,50 Euro 718,62 Euro 857,35 Euro Einzelfallentscheidung

Richtwerte für die Einzelfallentscheidung: 
+12 m² pro weiterer Person und 8,66 € pro m²

Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung wird zudem ein Mehrbedarf gem. § 30 Abs. 7 SGB XII gewährt.


Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Manchmal braucht eine Person mehr Geld vom Amt.
Zum Beipiel nach einem Unfall.
Oder.
Für eine wichtige Hilfe.
Das nennt man Mehr-Bedarf.
Weil diese Person für eine bestimmte Zeit mehr als die normale Hilfe vom Amt braucht.

Das steht im 13. Buch von diesem Gesetz:
Sozial-Gesetz-Buch.