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Im Frühjahr und Herbst ist Gartenzeit. Rund um das Thema Garten finden Sie hier wichtige Tipps und Informationen.
Haben Sie Interesse an einer Gartenfläche?
Es besteht die Möglichkeit einen Garten zu pachten. Die Verpachtung erfolgt durch die Stadt Kassel und durch den Stadt- und Kreisverband Kassel der Kleingärtner.
Sie suchen einen Garten? Städtische Gartenflächen innerhalb von Kleingärtnervereinen werden durch die Kleingärtnervereine, städtische Gartenflächen außerhalb von Kleingärtnervereinen werden vom städtischen Liegenschaftsamt verpachtet. Nutzen Sie gerne unseren Online-Service.
Online-Service (Öffnet in einem neuen Tab)
Wohin mit Gartenabfällen/Baum- und Heckenschnitt?
Bitte beachten Sie: Erdaushub sowie Gartenerde werden nicht auf den Recyclinghöfen der Stadtreiniger angenommen. Diese können Sie über verschiedene Baustofffirmen entsorgen lassen.
Informationen und Tipps zur Entsorgung von Gartenabfällen für private Haushalte und gewerbliche Betriebe
Wichtig: Denken Sie daran, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze und Röhrichte, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
In Kassel unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Wenn Sie an einem privaten „Beuys-Baum“ Maßnahmen planen, benötigen Sie eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde für Gartendenkmale.
Rasenmäher, Laubbläser und andere Gartengeräte
Die Arbeit im Garten kann den Einsatz von Maschinen und Geräten erfordern. Davon ausgehender Lärm ist oftmals nicht zu vermeiden, jedoch ist dieser nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.
Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer außerhalb der normalen Arbeitszeiten (z.B. nachts) lärmintensive Arbeiten ausführen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Wir beraten auch allgemein zu Lärmschutzfragen.
Gartenbrunnen und Gartenbewässerung
Grundwasser darf für den Haushalt einschließlich der Gartenbewässerung in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck grundsätzlich erlaubnisfrei entnommen oder abgeleitet werden.
Wenn Sie Grundwasser entnehmen wollen, benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis. Wenn Sie einen Gartenbrunnen bohren wollen, müssen Sie uns dieses melden.
Wenn Sie Fragen zum Grundwasserstand im Stadtgebiet haben, informieren wir Sie gerne.
Tiere, Insekten oder Schädlinge im Garten?
Ratten oder Schädlinge treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Informationen zum weiteren Umgang damit finden Sie hier:
Gut beraten, umfassend geschützt. In unserer Impfsprechstunde erhalten Sie eine individuelle Beratung rund um alle empfohlenen Schutzimpfungen – für Kinder, Erwachsene und die ganze Familie. Wir beantworten Ihre Fragen, prüfen Ihren Impfstatus und impfen bei Bedarf direkt vor Ort.
Bestimmte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
Maulwürfe sind nützlich, weil sie Engerlinge und andere Schädlinge vertilgen. Leider nehmen sie bei dem Bau ihres Höhlensystems wenig Rücksicht auf Rasen und Blumenbeete. Bitte beachten Sie, dass Maulwürfe unter Naturschutz stehen.
Wespen stehen ebenso wie Maulwürfe unter Naturschutz. Vor Beseitigung eines Nestes muss genau geklärt werden, ob es sich um „normale“ Wespen handelt und nicht um besonders geschütze Wespen, Hummeln, Hornissen oder wilde Bienen. Das Entfernen der Nester ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Wenn auf Ihrem Grundstück z.B. ein Hornissennest umgesiedelt werden soll oder andere artgeschützte Tiere durch Veränderungen auf Ihrem Grundstück betroffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
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Wenn Sie Bienen selbst züchten wollen, ist dies nicht genehmigungspflichtig und auch innerhalb von Wohngebieten zulässig, muss aber wegen der Seuchengefahr angezeigt werden. Wenn man die Tätigkeit als Imker privat ausführt, muss kein Gewerbe angemeldet werden.
Die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern und anderen tierischen Nebenprodukten (TNP) ist wichtiger Bestandteil einer effektiven Tierseuchenprophylaxe und –bekämpfung. Auch der Schutz des Menschen vor möglichen Infektionserregern ist dadurch gewährleistet.
Bauen im Garten
Wenn Sie Umbaumaßnahmen in Ihrem Garten vornehmen möchten, die den öffentlichen Verkehrsraum einschränken, müssen diese genehmigt werden. Hierzu zählen beispielsweise
• das Überfahren des Gehweges mit Baumaschinen oder • das Abstellen eines Containers auf öffentlichen Flächen
Bitte beachten Sie auch die naturschutzrechtlichen Regeln.
Die Nutzung der städtischen Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch, d.h. zugelassenen Verkehr hinaus, z.B. für eine Gerüst- oder Kranaufstellung, Lagerung von Baumaterial oder einen Bauschuttcontainer sowie die Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche muss vorab genehmigt werden.
Informationen über die Entsorgungsmöglichkeiten größerer Mengen Abfälle über Container bzw. Faltcontainer sowie die rote Karte.
Ob Sie für ein Gartenhaus oder einen Gartenteich eine Genehmigung brauchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Bebauungsplan, der Größe, dem Ort und für welchen Zweck Sie das Haus oder den Teich nutzen wollen.
Beraten von Bauwilligen und Architekten in bau- und planungsrechtlichen Fragen, Bearbeiten von Bauvoranfragen und Bauanträgen, Bauüberwachung und Gefahrenabwehr von baulichen Anlagen.
Pflanzenbörsen und Wochenmärkte
Jeden Freitag findet der Wehlheider Wochenmarkt auf dem Wehlheider Platz statt. Von April bis September bieten zusätzliche Stände Blumen, Blumenzwiebeln und Gestecke an.
Pflanzen tauschen, verkaufen oder spenden: Die Frühjahrs‐Pflanzenbörse im Botanischen Garten hat sich zu einer festen Größe für alle entwickelt, die gerne pflanzen, gärtnern oder dekorieren. Die Börse für alle Gartenliebhaberinnen und Gartenliebhaber ist 2026 am Sonntag, 10. Mai.
Die Herbst-Pflanzenbörse im Botanischen Garten ist für alle Menschen, die gerne gärtnern längst ein gern genutzter Pflichttermin. Und wer noch kein Liebhaber lebendigen Grüns in Haus und Garten ist, der wird es ganz bestimmt werden. Und was machen Sie am Sonntag, 4. Oktober 2026?
Ein Kleinod der Kasseler Gartenkunst im Stil der 1950er Jahre: Im Botanischen Garten gibt es Themengärten, die Allee aus Kaiserlinden und noch weitere Naturschätze zu entdecken.
Eine schöne Gartenzeit wünscht Ihnen das Servicecenter der Stadtverwaltung Kassel.
Bei weiteren Fragen zum Thema Garten können Sie sich über die Behördennummer (0561) 115 an uns wenden.
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