Lärmschutz

Wenn Sie als Bauunternehmer/-in außerhalb der normalen Arbeitszeiten (z.B. nachts) lärmintensive Arbeiten ausführen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Wir beraten auch allgemein in Lärmschutzfragen.

Beschreibung

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

Als erster Schritt wurde eine Lärmkartierung für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt vorgenommen.

Auf Grundlage der Lärmkartierung wurden Lärmaktionspläne aufgestellt, die zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung.

 

Wir stellen Ausnahmegenehmigungen für Bauunternehmer aus, die außerhalb der normalen Arbeitszeiten lärmintensive Arbeiten ausführen wollen und beraten auch allgemein zu allen Lärmschutzfragen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Umwelt- und Immissionsschutz

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen